EU-Taxonomie FAQ: Anwendungsbereich, Fristen und Auslegungshilfen
Die EU-Taxonomie-Verordnung ist komplex, und der Omnibus hat in den vergangenen Monaten sowohl den Anwendungsbereich als auch die Berichtsmethodik verändert. Die EU-Kommission stellt dazu mehrere FAQ-Dokumente bereit, die bei Auslegung und Umsetzung helfen. In diesem Beitrag ordnen wir ein, wer heute betroffen ist, was sich geändert hat und welche FAQ-Dokumente aktuell gelten.
Die EU-Taxonomie-Verordnung zusammengefasst
Die EU-Taxonomie-Verordnung ((EU) 2020/852) klassifiziert wirtschaftliche Tätigkeiten danach, ob sie einen wesentlichen Beitrag zu mindestens einem von sechs Umweltzielen leisten, darunter Klimaschutz, Anpassung an den Klimawandel und der Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft. Aktuell sind diesen Zielen insgesamt 243 Wirtschaftstätigkeiten zugeordnet. Betroffene Unternehmen ermitteln und berichten in einem fünfstufigen Prozess den taxonomiefähigen und taxonomiekonformen Anteil dreier Indikatoren: grüner Umsatz, grüne Investitionen und grüne Betriebsausgaben.
Wer ist heute von der EU-Taxonomie betroffen?
Die Verordnung gilt bereits für Geschäftsjahre ab 2021, zunächst mit eingeschränktem Anwendungsbereich für große kapitalmarktorientierte Unternehmen. Durch das Omnibus-Paket ist die Verordnung inzwischen an den neuen, deutlich kleineren Anwendungsbereich der CSRD gekoppelt: Verpflichtend berichtspflichtig sind Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und einem Nettoumsatz von mehr als 450 Mio. €. Das ursprünglich für 2025 geplante Ausweiten auf alle übrigen großen Unternehmen findet damit in der ursprünglichen Form nicht mehr statt. Details zum Anwendungsbereich und Zeitplan der CSRD, an den die Taxonomie-Berichtspflicht gekoppelt ist, finden Sie in unserem Beitrag zum CSRD-Umsetzungsgesetz.
Für Drittstaatenunternehmen mit einem EU-Umsatz von mehr als 450 Mio. € gilt die Pflicht über die EU-Tochter oder Zweigniederlassung, allerdings erst ab dem Geschäftsjahr 2028, ein Jahr später als für EU-Unternehmen. Bereits heute berichtspflichtige Unternehmen, die künftig außerhalb des neuen Anwendungsbereichs liegen, verlieren die Pflicht ersatzlos, müssen aber weiterhin mit Nachfragen von Banken, Investoren und Kunden rechnen, die die Kennzahlen für ihre eigene Berichterstattung benötigen.
Was noch in Bewegung ist
Die Vereinfachung ist nicht abgeschlossen. Am 17. März 2026 hat die EU-Kommission eine öffentliche Konsultation zu zwei Entwurfsverordnungen gestartet, die die technischen Bewertungskriterien des Klima- und des Umweltrechtsakts weiter vereinfachen sollen, betroffen sind unter anderem Herstellung, Energie, Verkehr, Bau, Immobilien sowie Wasser- und Abfallwirtschaft. Die Verabschiedung der finalen Rechtsakte war für Sommer 2026 geplant, mit Anwendung voraussichtlich ab dem Geschäftsjahr 2027. Für die Praxis heißt das: Die Kriterienlage bleibt in Bewegung, die Datenanforderung nicht. Wer Nachweise je Tätigkeit strukturiert und versioniert ablegt, kann eine Kriterienänderung nachvollziehen, statt die Analyse jedes Mal neu zu beginnen.
Was der Omnibus an der Berichtsmethodik verändert hat
Neben dem Anwendungsbereich hat der Omnibus auch verändert, wie berichtet wird. Die Delegierte Verordnung (EU) 2026/73, am 8. Januar 2026 im EU-Amtsblatt veröffentlicht, vereinfacht die Meldebögen erheblich:
- Die eigenständigen Vorlagen für fossiles Gas und Kernenergie (Anhang XII) entfallen und werden in verschlankte Übersichtstabellen integriert.
- Insgesamt sinkt die Zahl der geforderten Datenpunkte um rund 64 % für Nicht-Finanzunternehmen und um rund 89 % für Kreditinstitute.
- Eine neue Wesentlichkeitsschwelle von 10 % erlaubt es, Wirtschaftstätigkeiten von der Taxonomiefähigkeits- und Konformitätsprüfung auszunehmen, wenn sie zusammengenommen weniger als 10 % des jeweiligen KPI-Werts ausmachen.
- Nicht-Finanzunternehmen können den OpEx-KPI vollständig auslassen, wenn Betriebsausgaben für ihr Geschäftsmodell nicht wesentlich sind.
Die neue Methodik gilt für das Geschäftsjahr 2025 freiwillig, ab dem Geschäftsjahr 2026 verpflichtend. Für das Geschäftsjahr 2025 können Unternehmen alternativ noch die bisherige Methodik nach der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2178 verwenden.
Welche FAQ-Dokumente gelten aktuell?
Die EU-Kommission hat mehrere Runden an FAQ-Dokumenten veröffentlicht, die jeweils die zum Zeitpunkt geltenden Regelungen auslegen:
- 2023 (C/2023/305 und C/2023/267): 34 beziehungsweise 187 Fragen zu Offenlegungspflichten und technischen Bewertungskriterien nach der ursprünglichen Methodik.
- 30. April 2026 (C/2026/2558): Die aktuellste und für die Praxis derzeit wichtigste Bekanntmachung mit 17 Fragen. Sie konkretisiert insbesondere die erstmalige Anwendung des Omnibus-Rechtsakts (EU) 2026/73, das neu eingeführte Wesentlichkeitskonzept und Offenlegungsfragen für Finanzunternehmen im Zusammenhang mit Zweckgesellschaften (SPVs).
Wie bei der Verordnung selbst sind auch die FAQ-Dokumente in allen EU-Amtssprachen verfügbar, inklusive Deutsch. Sie sind nicht rechtsverbindlich und führen weder neue Anforderungen ein noch erweitern sie bestehende Pflichten, sondern dienen ausschließlich der Auslegungshilfe.
Mit CONSUST den Überblick behalten
Die Kombination aus mehreren FAQ-Runden, einer neuen Methodik und einem veränderten Anwendungsbereich macht die EU-Taxonomie aktuell unübersichtlicher, nicht einfacher. Einen ausführlicheren Fahrplan, wie Sie Umsatz-, CapEx- und OpEx-KPIs datenzentriert und auditsicher aufsetzen, finden Sie in unserem Whitepaper „EU-Taxonomie 2026: vom Meldebogen zum Steuerungsinstrument“. Wir haben die aktuellen Meldebögen, Wesentlichkeitsschwellen und FAQ-Auslegungen zusätzlich in unsere Software FramesCube integriert, sodass Sie den gesamten fünfstufigen Prozess bis zum fertigen Bericht strukturiert abbilden können. Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Gespräch.
