EU-Taxonomie FAQs: Mit CONSUST den Überblick behalten
Die Regelungen der Europäischen Union sind oft schwer verständlich und die Vielzahl der Rechtstexte macht es schwer, den Überblick zu behalten. Dies gilt insbesondere für die EU-Taxonomie-Verordnung. Die EU hat daher ausführliche FAQs veröffentlicht, die bei der Umsetzung der EU-Taxonomie helfen sollen. Wie Sie diese FAQs optimal nutzen können, erfahren Sie in diesem Artikel.

Die EU-Taxonomie-Verordnung zusammengefasst
Die EU-Taxonomie-Verordnung schafft einen klaren Rahmen für die Klassifizierung “grüner” oder “nachhaltiger” Wirtschaftstätigkeiten in der EU. Sie legt klare Regeln fest, wann eine Wirtschaftstätigkeit als nachhaltig gilt. Dadurch fallen solche Unternehmen positiv auf und ziehen mehr Investitionen an. Die Gesetzgebung zielt darauf ab, umweltfreundliches Wirtschaften zu fördern und konzentriert sich dabei auf sechs Umweltziele, denen derzeit insgesamt 243 Wirtschaftstätigkeiten zugeordnet sind: Klimaschutz, Anpassung an den Klimawandel, nachhaltige Nutzung und Schutz der Wasser- und Meeresressourcen, Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung sowie Schutz und Wiederherstellung der biologischen Vielfalt.
Wenn Sie von der EU-Taxonomie betroffen sind, müssen Sie darlegen, wie nachhaltig bzw. „grün“ Ihre wirtschaftlichen Aktivitäten sind. Dazu müssen Sie in einem fünfstufigen Prozess für die folgenden drei Indikatoren den taxonomiefähigen und taxonomiekonformen Anteil ermitteln und berichten: Grüner Umsatz, Grüne Investitionen und Grüne Betriebsausgaben. Die Verordnung gilt bereits für Geschäftsjahre ab 2021, allerdings mit einem eingeschränkten Anwendungsbereich. Dieser wird nun für Geschäftsjahre ab dem 01. Januar 2025 auf alle anderen großen Unternehmen ausgeweitet. Sie betrifft damit die gleichen Unternehmen, die nun auch erstmals von der Nachhaltigkeitsberichterstattung CSRD betroffen sind. Die Delegierte Verordnung zur EU-Taxonomie finden Sie hier.
Worum geht es in den EU-Taxonomie FAQs?
Durch die Erweiterung des Anwendungsbereichs der EU-Taxonomie 2025 ist eine Vielzahl von Unternehmen (in Deutschland ca. 15.000) betroffen. Um diese bei der Umsetzung zu unterstützen, hat die Europäische Kommission im Jahr 2023 mehrere EU-Taxonomie FAQs in ihrem Amtsblatt veröffentlicht. Im Juni 2023 wurde ein Text bestehend aus vier Fragen veröffentlicht (2023/C 211/01). Hier ging es insbesondere um die Auslegung und Umsetzung des in Artikel 18 der Verordnung festgelegten Mindestschutzes. Zwei weitere FAQs, die im Oktober folgten, sind wesentlich umfangreicher. Die Mitteilung C/2023/305 enthält 34 Fragen und Antworten zu den Offenlegungspflichten der EU-Taxonomie. Die zweite Bekanntmachung C/2023/267 enthält 187 Fragen zur Festlegung technischer Bewertungskriterien für wesentliche wirtschaftliche Tätigkeiten.
Welche Bedeutung haben die EU-Taxonomie FAQs?
Die beiden ausführlicheren FAQs wurden bereits im Dezember 2022 von der EU-Kommission verabschiedet und im Oktober 2023 ohne wesentliche Änderungen als „Commission Notice“ im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Wie die Verordnung selbst sind auch die FAQs in allen Amtssprachen verfügbar, also auch in Deutsch. Im Gegensatz zur Verordnung sind die FAQs jedoch nicht rechtsverbindlich. Es werden weder zusätzliche Anforderungen eingeführt noch bestehende Rechte und Pflichten erweitert. Der Zweck der EU-Taxonomie FAQs ist somit ausschließlich die Verdeutlichung der bestehenden Regelungen in den geltenden Rechtsvorschriften.
Mit CONSUST den Überblick behalten
Auch wenn es sich bei den FAQs der EU-Taxonomie nicht um eine Rechtsergänzung handelt, so sind sie dennoch als Hilfestellung für die Umsetzung der Rechtsvorschriften in Ihrem Unternehmen relevant. Die Auswertung der über 200 Fragen stellt jedoch eine Herausforderung dar. CONSUST ermöglicht Ihrem Unternehmen eine effiziente Umsetzung der EU-Taxonomie mit unserer Software FramesCube. Neben allen Meldepflichten sind auch die FAQs in die Software integriert und können so zeitsparend genutzt werden. Die FramesCube EU-Taxonomie Software bildet den gesamten fünfstufigen Prozess bis zum fertigen EU-Taxonomie Report in einem strukturierten Workflow ab. Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Gespräch und erfahren Sie mehr über die FramesCube Software und deren Potentiale für Ihr Unternehmen.