PPWR-Konformitätserklärung: Der Leitfaden für die neue EU-Pflicht
Durch die PPWR-Verordnung sind alle Unternehmen zur PPWR-Konformitätserklärung verpflichtet, die Verpackungen in der EU in Verkehr bringen. Sie ist der rechtsverbindliche Nachweis, dass die Verpackung alle Vorgaben der Verordnung erfüllt − von der Recyclingfähigkeit über die Zusammensetzung bis hin zur Schadstofffreiheit. Vergleichbar mit der CE-Kennzeichnung für Produkte soll sie für Transparenz und Nachvollziehbarkeit entlang der Lieferkette sorgen. Fehlt sie, ist ein Inverkehrbringen in der EU nicht mehr erlaubt.

Hanna Fauß
Senior Sustainability
Consultant
Wer ist verantwortlich und was bedeutet das für Unternehmen?
Verantwortlich ist der „Erzeuger“ der Verpackung − also Hersteller, Importeure oder Markeninhaber. Wer eine Verpackung unter eigenem Namen in Verkehr bringt, muss sicherstellen, dass die Erklärung vorliegt und richtig ist.
- Datenhoheit: Es müssen alle relevanten Informationen rund um die Verpackung verfügbar sein.
- Aktualität: Änderungen am Produkt bzw. an den Vorgaben bedeuten, dass die Erklärung angepasst werden muss.
- Verfügbarkeit: Die Erklärung kann jederzeit von den Behörden angefordert werden − sie muss also schnell zur Verfügung stehen.
Diese Pflicht ohne Übergangsfristen gilt ab August 2026. Unternehmen sollten daher sofort damit beginnen, die Prozesse zu definieren.
Welche Inhalte sind in der PPWR-Konformitätserklärung vorgeschrieben?
Die PPWR legt ein einheitliches Format für die Erklärung fest, in dem alle relevanten Angaben gemacht werden:
- Identifikation der Verpackung (z. B. Seriennummer oder Chargen-Nr.)
- Angaben zum Hersteller: Name, Sitz, ggf. Vertretender
- Die Erklärung, dass man allein für die Einhaltung aller Vorgaben verantwortlich ist
- Nachweis,zur Einhaltung der Vorgaben – Recyclingfähigkeit, Schadstofffreiheit, Rezyklatanteile
- Verwendete Normen und Prüfverfahren
- Datum, Ort, Unterschrift
Die Erklärung muss in der Amtssprache des Landes zur Verfügung stehen, in dem die Verpackung in den Verkehr gebracht wird. Unternehmen sollten ein digitales Archivsystem aufbauen, um Dokumente revisionssicher aufzubewahren und schnell abrufen zu können.
Wie gelingt die praktische Umsetzung?
Das Erarbeiten der Konformitätserklärung ist kein einmaliger Schritt, sondern erfolgt im Rahmen eines Prozesses. Dabei sollten Unternehmen im Einzelnen folgende Schritte durchlaufen:
- Analysieren der Verpackungen: Sind sie recyclingfähig? Entsprechen sie den Vorgaben an das Material? Sind darin verbotene Stoffe enthalten, z. B. PFAS?
- Datenmanagement: Erfassen und Hinterlegen aller relevanten Informationen an einem einheitlichen Ort.
- Nutzen von PPWR Software: Verwendung von automatisierten Systemen zur Unterstützung beim Erstellen und Verwalten der Erklärungen
- Verzahnen mit bestehenden Prozessen: Compliance- und Qualitätsmanagement-Systeme sollten die Vorgaben der PPWR abbilden
Wer früh handelt, minimiert die Risiken und vermeidet, dass es nach Inkrafttreten der Verordnung zu Lieferengpässen kommt.
Warum ist die PPWR-Konformitätserklärung mehr als eine Pflicht?
Die PPWR-Konformitätserklärung ist nicht einfach nur ein bürokratisches Muss, sondern ein strategisches Mittel zur Transparenz. Sie schafft Vertrauen bei Handelspartnern und gegenüber Endverbrauchern belegt sie die Nachhaltigkeitsleistung eines Unternehmens.
Wer die Anforderungen proaktiv erfüllt, positioniert sich Vorreiter im Bereich Kreislaufwirtschaft und stärkt sein Image. Anforderung wie die PPWR können Ihnen zudem Türen zu neuen Märkten öffnen, wenn diese z. B. strenge Nachhaltigkeitskriterien unterliegen. Mehr erfahren Sie hier.
Welche Risiken drohen bei Nichtbeachtung?
Unternehmen, die die PPWR-Konformitätserklärung nicht rechtzeitig umsetzen, laufen Gefahr erheblichen Risiken ausgesetzt zu sein:
- Geldbuße und weitere Sanktionen: Nationale Behörden können empfindliche Strafen verhängen.
- Verlust des Marktzugangs: Ohne gültige Erklärung darf in der EU nicht verkauft werden.
- Imageverlust: Verfehlungen in Sachen Nachhaltigkeit schaden dem Markenimage
Die PPWR ist kein „Nice-to-have“, sondern ein Muss. Wer die Anforderungen einfach ignoriert, verliert nicht nur Compliance, sondern auch seine Wettbewerbsfähigkeit.


