Behalten Sie mit CONSUST den Überblick im Dschungel der ESG-Frameworks
Nicht nur in unserer all-in-one ESG-Software FramesCube finden Sie die wichtigsten ESG-Frameworks auf einem Blick, sondern auch in der nachfolgenden Übersicht. CONSUST befähigt Sie die ESG-Berichtspflichten effizient und pragmatisch zu erfüllen. Erfahren Sie in einem unverbindlichen Erstgespräch, wie Sie Ihre ESG-Anforderungen mit unserer Software und Expertise meistern können.
Übersicht der wesentlichen ESG-Frameworks
Wir helfen Ihnen, die ESG-Rahmenwerke inhaltlich zu durchdringen und bestmöglich für Ihren Unternehmenserfolg zu nutzen.
CSRD/ESRS
Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist eine Richtlinie der Europäischen Union und der EFRAG, die die Anforderungen an die Berichterstattung von Nachhaltigkeitsinformationen für Unternehmen erheblich erweitert. Sie zielt darauf ab, die Transparenz und Vergleichbarkeit von Nachhaltigkeitsberichten zu verbessern und den Übergang zu einer nachhaltigen Wirtschaft zu unterstützen.
DNK
Der Deutsche Nachhaltigkeitskodex (DNK) ist ein nationaler freiwilliger Standard, der 2011 entwickelt wurde, um Unternehmen dabei zu unterstützen transparent über ihre Nachhaltigkeitsleistungen zu berichten. Er bietet eine praktische Richtlinie für die Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten in Deutschland und hat das Ziel, Transparenz über die Umwelt- und Sozialverantwortung von Unternehmen zu schaffen.
TCFD
Der Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD) wurde 2015 vom Financial Stability Board (FSB) gegründet, um Unternehmen zu ermutigen, klimabezogene Finanzinformationen offenzulegen. Die TCFD beinhaltet vier Bereiche: Governance, Strategie, Risikomanagement sowie Metriken und Ziele. Durch die Offenlegung nach den TCFD-Empfehlungen können Unternehmen ihre Anfälligkeit gegenüber dem Klimawandel transparenter machen und Strategien zur Bewältigung dieser Risiken entwickeln. Die Offenlegung nach TCFD-Empfehlungen wird für Investoren, Kreditgeber und Versicherer immer wichtiger, da sie eine fundierte Entscheidungsgrundlage für zukünftige Handlungen bietet.
EMAS
Das Eco-Management and Audit Scheme (EMAS) ist ein freiwilliges Umweltmanagementinstrument, das Unternehmen und Organisationen dabei unterstützt, ihre Umweltleistung kontinuierlich zu verbessern. Es wurde 1993 eingeführt und richtet sich an alle Arten von Organisationen, unabhängig von ihrer Größe oder Branche. Organisationen, die sich für EMAS registrieren lassen, müssen strenge Anforderungen erfüllen, darunter die Erstellung einer Umwelterklärung, in der sie ihre Umweltziele, -maßnahmen und -ergebnisse offenlegen. Diese Umwelterklärung muss von einem unabhängigen, zugelassenen Umweltgutachter überprüft und validiert werden. Durch eine validierte Umwelterklärung profitiert eine Organisation durch eine verbesserte Rechtssicherheit, erhöhte Effizienz und Kosteneinsparungen durch optimierte Ressourcennutzung. Darüber hinaus stärkt es das Vertrauen von Kunden, Investoren und anderen Stakeholdern in die Umweltverantwortung der Organisation.
EU-Taxonomie
Die EU-Taxonomie ist ein Klassifizierungssystem, das entwickelt wurde, um wirtschaftliche Aktivitäten nach ihrer Nachhaltigkeit zu bewerten. Sie wurde im Rahmen des EU-Aktionsplans zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums eingeführt, um Transparenz in Bezug auf nachhaltige Investitionen zu fördern. Es definiert Kriterien, durch die bestimmt werden kann, ob wirtschaftliche Tätigkeiten ökologisch nachhaltig sind. Ein zentrales Ziel der EU-Taxonomie ist es, Kapitalflüsse in umweltfreundliche und nachhaltige Projekte zu lenken und somit die Ziele des European Green Deal zu unterstützen. Dadurch bietet sie Unternehmen und Investoren einen klaren Rahmen, um nachhaltige Praktiken zu identifizieren und zu fördern. Die Taxonomie dient auch als Grundlage für die Entwicklung weiterer regulatorischer Maßnahmen, wie etwa der Offenlegungsverordnung (Sustainable Finance Disclosure Regulation, SFDR).
CBAM
Der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) ist eine von der Europäischen Union vorgeschlagene Maßnahme, die darauf abzielt, „Carbon Leakage“ zu verhindern. Carbon Leakage bezeichnet das Phänomen, bei dem Unternehmen ihre Produktion in Länder mit weniger strengen Klimavorschriften verlagern, um Kosten zu sparen, was die globalen CO2-Emissionen nicht verringert, sondern lediglich verlagert. Der CBAM wird schrittweise eingeführt und umfasst zunächst Sektoren mit hohem Risiko für Carbon Leakage.
Durch den CBAM werden Unternehmen weltweit ermutigt ihre Produktionsprozesse zu dekarbonisieren, um wettbewerbsfähig zu bleiben.
NTA
Der Norwegian Transparency Act verpflichtet Unternehmen, Transparenz in Bezug auf ihre Umwelt- und Menschenrechtspraktiken zu gewährleisten. Ziel des Gesetzes ist es, sicherzustellen, dass Unternehmen ihrer Verantwortung für die Achtung von Menschenrechten und Umweltschutz entlang der gesamten Lieferkette nachkommen.
Unternehmen müssen im Rahmen des Gesetzes systematisch Risiken in Bezug auf Menschenrechte und Umwelt in ihren Geschäftstätigkeiten und Lieferketten identifizieren, bewerten und managen. Sie sind verpflichtet, ihre Bemühungen und Fortschritte in diesen Bereichen offen zu legen und entsprechende Maßnahmen zu dokumentieren.
Der Norwegian Transparency Act fördert eine größere Verantwortung und Rechenschaftspflicht bei Unternehmen und stärkt das Vertrauen von Investoren, Konsumenten und anderen Stakeholdern in die ethischen und nachhaltigen Praktiken der Unternehmen.
RoHS
Die Restriction of Hazardous Substances Directive (RoHS) ist eine EU-Richtlinie, die 2003 eingeführt wurde, um die Verwendung gefährlicher Stoffe in elektrischen und elektronischen Geräten zu beschränken. Ziel der RoHS-Richtlinie ist es, die Umwelt und die menschliche Gesundheit zu schützen, indem die Belastung durch Schadstoffe wie Blei, Quecksilber, Cadmium, sechswertiges Chrom sowie bestimmte Flammschutzmittel in Elektronikprodukten reduziert wird. Unternehmen, die elektrische und elektronische Geräte herstellen oder vertreiben, müssen sicherstellen, dass ihre Produkte die in der Richtlinie festgelegten Grenzwerte für diese gefährlichen Stoffe nicht überschreiten. Die RoHS-Richtlinie trägt zum Schutz der Umwelt bei und fördert die Entwicklung umweltfreundlicher Technologien.
VSME ESRS
Die VSME ESRS (Voluntary ESRS For Non-Listet Small- and Medium-Sized Enterprises) ist ein Teil der Europäischen Nachhaltigkeitsberichtsstandards (European Sustainability Reporting Standards, ESRS), die im Rahmen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) entwickelt wurden. Die VSME legt freiwillige Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) fest, welche nicht börsennotiert sind.
LKSG
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LKSG) ist ein deutsches Gesetz, das darauf abzielt, Menschenrechte und Umweltstandards in globalen Lieferketten zu stärken. Es verpflichtet große Unternehmen mit Sitz in Deutschland, ihre Lieferketten auf Menschenrechts- und Umweltverletzungen zu überprüfen und angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um diese zu verhindern oder zu mindern.
NFRD
Die Non-Financial Reporting Directive (NFRD) ist eine europäische Richtlinie, die Unternehmen zur Offenlegung nicht-finanzieller Informationen verpflichtet und ist der Vorläufer der CSRD. Sie verpflichtet große Unternehmen von öffentlichem Interesse mit mehr als 500 Mitarbeitern zur Offenlegung nicht-finanzieller Informationen. Dazu gehören Informationen über Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Die Umsetzung der NFRD erfolgt durch nationale Gesetzgebung in den EU-Mitgliedstaaten. Unternehmen müssen die nicht-finanziellen Informationen entweder in ihren Lageberichten oder in separaten Nachhaltigkeitsberichten veröffentlichen.
GHG-Protokoll
Das Greenhouse Gas Protocol (GHG Protocol) ist der weltweit führende Standard zur Quantifizierung und Berichterstattung von Treibhausgasemissionen. Es wurde Ende der 1990er Jahre entwickelt und bietet Organisationen Werkzeuge und Leitlinien, um ihre Emissionen zu messen, zu managen und zu reduzieren. Im Fokus des GHG-Protokolls stehen die direkten Emissionen (Scope 1), die indirekten Emissionen aus dem Verbrauch von eingekaufter Energie (Scope 2) und alle anderen indirekten Emissionen entlang der Wertschöpfungskette (Scope 3).
Das GHG-Protokoll dient als Grundlage für zahlreiche Klimainitiativen und -programme, sowie für verschiedene Emissionshandelssysteme, z.B. zur Erfassung und Berichterstattung von Treibhausgasemissionen.
CSDDD
Die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) ist eine EU-Richtlinie, die darauf abzielt, Unternehmen zur Einhaltung von Umwelt- und Sozialstandards entlang ihrer gesamten Lieferkette zu verpflichten. Ziel ist es, menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten in die Geschäftspraktiken von Unternehmen zu integrieren und dadurch verantwortungsbewusstes Handeln in globalen Lieferketten zu fördern. Somit sind Unternehmen verpflichtet potenzielle negative Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeiten auf Menschenrechte und die Umwelt zu identifizieren, zu bewerten, zu verhindern und zu mindern. Dies umfasst sowohl die eigenen Aktivitäten des Unternehmens als auch die seiner direkten und indirekten Lieferanten.
EUDR
Die EU-Deforestation Regulation (EUDR) ist eine von der Europäischen Union verabschiedete Verordnung, die darauf abzielt, die Entwaldung und Degradierung von Wäldern weltweit zu bekämpfen. Die EUDR verpflichtet Unternehmen, sicherzustellen, dass die in der EU verkauften Produkte und Rohstoffe nicht mit Entwaldung oder Waldschädigung in Verbindung stehen. Dies betrifft unter anderem Produkte wie Soja, Palmöl, Holz, Kakao, Kaffee und Rinder sowie daraus hergestellte Waren. Ebenso besteht eine Verpflichtung bezüglich der Einhaltung von Menschenrechten und die Rechte indigener Völker. Zur Überprüfung der Umsetzung müssen Unternehmen umfassende Dokumentationen und Nachweise vorlegen, um die Rückverfolgbarkeit und Legalität ihrer Lieferketten sicherzustellen.
VSoTr
Der Swiss Supply Chain Act, auch bekannt als das „Gesetz über die Sorgfaltspflichten in der Lieferkette“, trat 2022 in der Schweiz in Kraft. Dieses Gesetz verpflichtet Unternehmen, Verantwortung für die Menschenrechte und Umweltstandards in ihren globalen Lieferketten zu übernehmen. Ziel ist es, sicherzustellen, dass Unternehmen systematisch Risiken im Zusammenhang mit Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden identifizieren, bewerten und aktiv angehen.
REACH
Die REACH-Verordnung (Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals) ist eine EU-Verordnung, die den sicheren Umgang mit chemischen Stoffen in der Europäischen Union regelt. Sie verlangt von Unternehmen, dass sie chemische Stoffe, die in der EU hergestellt oder importiert werden, registrieren und ihre Risiken bewerten. Ziel ist es, die menschliche Gesundheit und die Umwelt vor potenziellen Gefahren durch Chemikalien zu schützen. Die Verordnung umfasst auch die Zulassung und Beschränkung bestimmter gefährlicher Stoffe. REACH fördert zudem die Transparenz und die Verantwortung von Unternehmen im Umgang mit Chemikalien.
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