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Dezentrale Datenerhebung und Konsolidierung: Wie aus 40 Gesellschaften eine prüfbare Zahl wird

Der Aufwand in der Nachhaltigkeitsberichterstattung entsteht nicht dort, wo die meisten Unternehmen ihn vermuten. Nicht das Schreiben kostet die Zeit, sondern der Weg der Daten aus Werken, Landesgesellschaften, Personalabteilung und Einkauf bis zum konsolidierten Konzernwert. Auf diesem Weg entstehen die Fehler, die später in der Prüfung auffallen. Dieser Beitrag beschreibt, welche Angaben jeder Wert mitbringen muss, welche Rolle Freigaben und interne Kontrollen spielen und worauf Prüfende tatsächlich achten.

Stand: September 2026. Die Angaben beziehen sich auf die überarbeiteten European Sustainability Reporting Standards (ESRS) im delegierten Rechtsakt vom 03.07.2026. Die Einspruchsfrist von Parlament und Rat ist zum 03.09.2026 ohne Einspruch abgelaufen, der Inhalt der Standards steht damit fest. Die Veröffentlichung im Amtsblatt und das Inkrafttreten stehen noch aus, bis dahin gilt weiterhin die Delegierte Verordnung (EU) 2023/2772. Wo die Erhebung im Gesamtprozess steht, zeigt unser Überblick zum Prozess der CSRD-Berichterstattung.

Die ESRS schreiben keine Erhebungsorganisation vor, verlangen aber Nachvollziehbarkeit

Es gibt keine Vorschrift, wie Sie Daten einsammeln müssen. Es gibt aber eine Angabepflicht darüber, wie Sie es tun. In der ESRS Set (2026) gibt es die Angabe GOV-4 im ESRS 2, die folgende Informationen fordert: Umfang, Hauptmerkmale und Bestandteile der Risikomanagement- und Kontrollprozesse für die Berichterstattung.

Die Anwendungsanforderung dazu benennt, worum es dabei geht: Vollständigkeit und Integrität der Daten sowie Genauigkeit der Schätzergebnisse sind als Risiken des Berichterstattungsprozesses zu berücksichtigen. Hinzu kommt eine der qualitativen Anforderungen aus dem Anhang zu ESRS 1: Genauigkeit setzt voraus, dass das Unternehmen angemessene Prozesse und interne Kontrollen eingerichtet hat, um wesentliche Fehler zu vermeiden.

Der Konsolidierungskreis ist der Bezugsrahmen jeder einzelnen Erhebung

Die Nachhaltigkeitserklärung folgt dem Konsolidierungskreis des Konzernabschlusses. In der Auswertung von 77 Berichten deutscher Indexunternehmen zum Geschäftsjahr 2024 durch DRSC und Deloitte stimmten 94 % der Berichte damit überein. Die verbleibenden 6 % begründeten die Abweichung, etwa mit operativ nicht tätigen Töchtern, einem unterjährigen Verkauf oder der Erweiterung um finanziell unwesentliche, aber auswirkungswesentliche Gesellschaften.

Für die Erhebung folgt daraus dreierlei: Die Liste der einbezogenen Einheiten steht vor der ersten Abfrage fest. Jede Abweichung vom Kreis des Konzernabschlusses wird begründet und dokumentiert. Und unterjährige Zu- und Abgänge brauchen eine Regel, bevor die Werte erhoben werden, nicht danach.

Prüfende sehen sich das gezielt an. Die Leitlinien des Committee of European Auditing Oversight Bodies vom 30.09.2024 nennen ausdrücklich die Frage, ob die Wesentlichkeitsanalyse den gesamten Kreis der konsolidierten Einheiten abdeckt.

Sechs Angaben je Wert entscheiden darüber, ob er sich später belegen lässt

Eine Zahl ohne Kontext ist in der Berichterstattung wertlos, weil niemand beurteilen kann, ob sie zur Anforderung passt. Sechs Angaben gehören deshalb bei der Erfassung an jeden Wert, nicht nachträglich:

  • Definition — was genau gemessen wird, in der Abgrenzung des Standards.
  • Einheit — samt Umrechnungsfaktor, falls die liefernde Einheit anders misst.
  • Konsolidierungskreis — für welche Gesellschaften und Standorte der Wert gilt.
  • Berichtszeitraum — Stichtag oder Periode, mit Regel für abweichende Geschäftsjahre.
  • Quelle — System, Beleg oder Verfahren, aus dem der Wert stammt.
  • Verantwortliche Person — namentlich, nicht als Abteilung.

Die überarbeiteten Standards verlangen genau in diese Richtung. Die allgemeine Angabepflicht für Metriken fordert je Kennzahl die Berechnungsmethode und die verwendeten Quellen, bei Schätzungen zusätzlich die Schätzmethode mit wesentlichen Annahmen und Grenzen. Für Kennzahlen aus der Wertschöpfungskette kommt hinzu: der Rückgriff auf indirekte Quellen oder Näherungswerte und die geplanten Maßnahmen zur Verbesserung der Datenqualität.

Kennzeichnen Sie Datenqualität bei der Erfassung, nicht danach. Der Anhang zu ESRS 1 verlangt, dass Schätzungen, Näherungen und Prognosen klar als solche erkennbar sind. Primärdaten, Sekundärdaten und Schätzwerte müssen deshalb im Erfassungsschritt unterscheidbar sein. Nachträglich lässt sich das nicht rekonstruieren, und in der Prüfung wird genau danach gefragt.

Zulässig sind Sekundärdaten ausdrücklich. Für Wertschöpfungsketteninformationen erlauben die ESRS Schätzungen auf Basis indirekter Quellen, Sektordurchschnitten, Stichproben, Markt- und Vergleichsgruppendaten oder ausgabenbasierter Verfahren. Die Erleichterung hat einen Preis: Sie muss offengelegt werden.

Freigaben und das Vier-Augen-Prinzip sind nicht vorgeschrieben, aber der wirksamste Hebel

Weder die ESRS noch die CEAOB-Leitlinien noch das Handelsgesetzbuch kennen das Vier-Augen-Prinzip als Begriff oder schreiben einen bestimmten Freigabeablauf vor. Es ist eine Gestaltungsentscheidung, keine Pflicht. In Projekten ist es trotzdem die Maßnahme mit dem besten Verhältnis von Aufwand und Wirkung, weil sie den häufigsten Fehlertyp abfängt: den plausibel aussehenden falschen Wert.

Der fachliche Rahmen dafür ist vorhanden. Das COSO-Supplement zur Nachhaltigkeitsberichterstattung vom 30.03.2023 überträgt die fünf Komponenten und 17 Grundsätze des COSO-Rahmenwerks auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung. Das Institut der Wirtschaftsprüfer hat mit dem Praxishinweis 4/2023 die Grundsätze zur Prüfung des internen Kontrollsystems auf das Kontrollsystem für die Aufstellung des Nachhaltigkeitsberichts übertragen, gegliedert nach den COSO-Komponenten einschließlich der Kontrollaktivitäten.

Ein Freigabeablauf, der sich in der Praxis bewährt hat, hat vier Stufen:

Erfassung durch die fachlich nächste Person. Wer die Anlage betreibt oder die Personalzahlen führt, trägt den Wert ein.

Fachliche Freigabe in der liefernden Einheit. Eine zweite Person derselben Einheit bestätigt Plausibilität und Abgrenzung. Das ist die eigentliche Kontrolle, weil hier das Sachwissen sitzt.

Zentrale Prüfung auf Konsistenz. Vorjahresvergleich, Verhältnis zu Bezugsgrößen, Ausreißer. Auffälligkeiten gehen mit einer Frage zurück, nicht mit einer Korrektur.

Freigabe der konsolidierten Größe. Erst hier entsteht der Wert, der in den Bericht geht.

Der zweite Grund für dokumentierte Freigaben steht in den qualitativen Anforderungen der ESRS: Überprüfbarkeit wird unter anderem dadurch erreicht, dass Informationen von den Leitungs- und Aufsichtsorganen geprüft und gebilligt wurden. Das betrifft die Organebene, folgt aber derselben Logik wie die Freigabe in der Kette darunter.

Was Prüfende sich ansehen, und was sie ausdrücklich nicht müssen

Bei der Prüfung mit begrenzter Sicherheit verschaffen sich Prüfende ein Verständnis des Unternehmens, seines Umfelds und des für die Berichterstattung relevanten internen Kontrollsystems. Einzelfallprüfungen und Funktionsprüfungen sind dabei nicht vorgeschrieben, können aber durchgeführt werden, wenn sie wirksam erscheinen.

Für die dezentrale Erhebung sind zwei Punkte der Leitlinien besonders relevant. Erstens beurteilen Prüfende, ob der beschriebene Prozess mit dem tatsächlich gelebten übereinstimmt. Eine Verfahrensbeschreibung, die im Bericht steht, aber in drei Landesgesellschaften anders läuft, fällt genau hier auf. Zweitens beurteilen Prüfende die Systeme, mit denen Sie Informationen aus der Wertschöpfungskette gewinnen, und deren Zuverlässigkeit. Eine externe Bestätigung dieser Daten durch Ihre Geschäftspartner ist dagegen nicht in jedem Fall erforderlich.

Was daraus folgt, beschreibt unser Beitrag zur Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung im Detail: Die Prüfung setzt an der Datenherkunft an, nicht am Text.

Erheben Sie einmal für alle Rahmenwerke, nicht einmal je Bericht

Dieselbe Kennzahl wird in vielen Unternehmen mehrfach angefragt: für die Nachhaltigkeitserklärung, für einen Kundenfragebogen, für ein Rating, für die EU-Taxonomie, für die Umwelterklärung eines EMAS-Standorts. Werden diese Abfragen getrennt geführt, entstehen abweichende Werte für denselben Sachverhalt, und im Zweifel weiß niemand, welcher stimmt.

Der Ausweg ist ein Datenpunktkatalog als einzige Grundlage, aus dem die einzelnen Berichte als Auswertungen entstehen. Welche offiziellen Zuordnungen zwischen den Rahmenwerken es gibt und wo sie enden, beschreibt unser Beitrag zur Interoperabilität der Nachhaltigkeitsstandards. Die Kurzfassung: Granularität und Anwendungsbereich lassen sich überbrücken, unterschiedliche Definitionen nicht. Deshalb gehört zu jedem Wert die Definition, unter der er erhoben wurde.

Einordnung: In der Global Sustainability Reporting Survey 2025 von PwC vom 27.10.2025, für die 496 Verantwortliche in 40 Ländern befragt wurden, davon 109 in Deutschland, nutzen 77 % der deutschen Unternehmen eine zentrale Datenbank, 66 % eine Software für die Berichterstellung. 52 % nennen die frühe Validierung der Daten als Erfolgsfaktor.

Was Sie vor der ersten Erhebungsrunde festlegen sollten

Legen Sie die Liste der einbezogenen Einheiten fest und begründen Sie jede Abweichung. Sie ist der Bezugsrahmen jeder Kennzahl und lässt sich später nur mit Nacharbeit über alle Werte ändern.

Definieren Sie jeden Datenpunkt, bevor Sie ihn abfragen. Definition, Einheit, Abgrenzung und ein Beispiel gehören in die Abfrage. Ohne das kommen Werte zurück, die nicht vergleichbar sind.

Machen Sie Datenqualität zu einem Pflichtfeld. Primärdaten, Sekundärdaten und Schätzung als Auswahl bei der Erfassung, nicht als Nachfrage im Dezember.

Bauen Sie mindestens eine fachliche Freigabe in der liefernden Einheit ein. Sie fängt mehr Fehler ab als jede zentrale Plausibilitätsprüfung, weil dort das Sachwissen sitzt.

Protokollieren Sie jede Änderung nach der Freigabe. Wer wann was aus welchem Grund geändert hat, ist in der Prüfung die erste Frage bei jedem auffälligen Wert.

Dezentrale Erhebung ohne Excel-Abfrage, mit CONSUST

Der Unterschied zwischen einem prüfbaren und einem erklärungsbedürftigen Konzernwert liegt in den Metadaten und in der Freigabekette, nicht in der Zahl selbst. Unsere Software FramesCube führt die Erhebung über alle Gesellschaften und Standorte hinweg: Datenpunkte mit Definition, Einheit und Abgrenzung, Zuständigkeiten und Fristen je Einheit, Freigabestufen mit Protokoll und eine Konsolidierung, in der jede Umrechnung nachvollziehbar bleibt. Die fachliche Beurteilung eines Werts bleibt bei den Verantwortlichen, die Nachweiskette entsteht im laufenden Prozess.

Wie sich derselbe Datenbestand für weitere Rahmenwerke nutzen lässt, zeigt unsere Übersicht der ESG-FrameworksKontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Gespräch über Ihre Erhebungsstruktur.

Dieser Beitrag stellt eine fachliche Einschätzung auf Basis der genannten Quellen mit Stand September 2026 dar und ersetzt keine rechtliche Prüfung im Einzelfall.

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