VerpackDG-Pflichten: Rollen und Fristen zur PPWR sicher zuordnen
VerpackDG-Pflichten lassen sich künftig nicht mehr allein über Lizenzmengen und Materialarten steuern. Seit dem 12.08.2026 gelten die EU-Verpackungsverordnung (PPWR) und das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) gemeinsam. Entscheidend ist nun, welche Rolle ein Unternehmen bei jeder einzelnen Verpackung einnimmt und welche Nachweise daraus entstehen.
Für Einkauf, Verpackungsentwicklung und Compliance bedeutet das: Erzeuger- und Herstellerrolle müssen produktbezogen geklärt, technische Dokumentationen systematisch beschafft und nationale Melde- sowie Zulassungspflichten rechtzeitig vorbereitet werden. Dieser Beitrag ordnet Rollen, Pflichten und Fristen ein und zeigt, welche Schritte Unternehmen jetzt einleiten sollten.
Stand: September 2026. Grundlage sind die Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle sowie das VerpackDG als Artikel 1 des Gesetzes zur Anpassung des Verpackungsrechts an die Verordnung (EU) 2025/40, verkündet im Bundesgesetzblatt 2026 I Nr. 207 vom 17.07.2026.
Was sich durch das VerpackDG geändert hat
Das VerpackDG ersetzt das bisherige Verpackungsgesetz und ergänzt die unmittelbar geltende PPWR um nationale Zuständigkeiten, Verfahren und Vollzugsvorschriften. Der Bundestag verabschiedete das Gesetz am 11.06.2026, der Bundesrat stimmte am 10.07.2026 zu. Seit dem 12.08.2026 gelten PPWR und VerpackDG gemeinsam.
Bewährte Pflichten wie Registrierung, Systembeteiligung und Datenmeldung bleiben bestehen. Gleichzeitig erweitert sich der Blick von der Entsorgung auf die Verpackung als Produkt: Unternehmen müssen künftig auch nachvollziehbar belegen, dass Gestaltung, Materialeinsatz und Konformität den europäischen Vorgaben entsprechen. Einen Überblick über die Anforderungen der EU-Verordnung bietet unser Beitrag „PPWR-Verordnung erklärt“.
- Zwei Rollen statt eines einheitlichen Verantwortlichen: Die PPWR unterscheidet zwischen dem Erzeuger, der für die Konformität der Verpackung einsteht, und dem Hersteller, der die erweiterte Herstellerverantwortung im jeweiligen Mitgliedstaat erfüllt.
- Konformität je Verpackung: Technische Dokumentation und PPWR-Konformitätserklärung müssen für die jeweilige Verpackung vorliegen. Eine aggregierte Mengenmeldung nach Materialart reicht dafür nicht aus.
- Zulassung für bestimmte Hersteller: Hersteller nicht systembeteiligungspflichtiger Verpackungen benötigen nach § 19 VerpackDG eine Zulassung durch die Zentrale Stelle Verpackungsregister.
- Bevollmächtigung bei fehlender Niederlassung: Hersteller ohne Niederlassung im Bundesgebiet müssen nach § 5 Absatz 2 VerpackDG vor dem erstmaligen Bereitstellen einen Bevollmächtigten benennen.
VerpackDG-Pflichten: Welche Fristen gelten?
Die Pflichten folgen zwei Zeithorizonten: PPWR und VerpackDG gelten bereits seit dem 12.08.2026, während einzelne Zulassungsverfahren erst später verpflichtend werden. Die Zentrale Stelle Verpackungsregister plant die dafür erforderlichen elektronischen Verfahren für Spätsommer und Herbst 2027. Unternehmen sollten die Übergangszeit deshalb nicht als Aufschub, sondern als Vorbereitungsphase nutzen.
| Datum | Was gilt | Grundlage |
| 22.01.2025 | Die Verordnung (EU) 2025/40 wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. | Amtsblatt der EU, Reihe L, 22.01.2025 |
| 17.07.2026 | Das VerpackDG wird verkündet. | Bundesgesetzblatt 2026 I Nr. 207 |
| 12.08.2026 | PPWR und VerpackDG gelten; Registrierung vor der erstmaligen Bereitstellung. | § 6 VerpackDG |
| jährlich zum 15.05. | Die Vollständigkeitserklärung ist abzugeben. | § 10 VerpackDG |
| 31.10.2027 | Letzter Tag, an dem sonstige Organisationen für Herstellerverantwortung ohne Zulassung Leistungen erbringen dürfen. | Zentrale Stelle Verpackungsregister, September 2026 |
| 31.12.2027 | Letzter Tag, an dem Hersteller ohne Zulassung bereitstellen dürfen. | Zentrale Stelle Verpackungsregister, September 2026 |
Die Übergangsfristen verschieben das Verfahren, nicht die notwendige Datenarbeit. Wer erst im Herbst 2027 mit der Rollenklärung beginnt, muss Verpackungsdaten und Lieferantennachweise unter hohem Zeitdruck zusammentragen. Gerade bei großen Produktportfolios ist deshalb ein früher Projektstart entscheidend: Die Frist endet 2027, die belastbare Datengrundlage sollte bereits 2026 aufgebaut werden.
Erzeuger oder Hersteller: Welche Rolle übernimmt Ihr Unternehmen?
Die PPWR verteilt die Verantwortung auf mehrere Wirtschaftsakteure. Erzeuger und Hersteller können dasselbe Unternehmen sein, müssen es aber nicht. Der Erzeuger verantwortet Gestaltung, Beschaffenheit und Konformität der vollständigen Verpackung. Der Hersteller erfüllt die erweiterte Herstellerverantwortung im jeweiligen Mitgliedstaat, insbesondere Registrierung, Systembeteiligung und Datenmeldung.
| Rolle | Wofür sie einsteht | Woran Sie sie erkennen |
| Erzeuger | Gestaltung und Beschaffenheit der vollständigen Verpackung, technische Dokumentation und Konformitätserklärung | Wer die Verpackung gestaltet oder nach eigenen Vorgaben gestalten lässt |
| Hersteller | Erweiterte Herstellerverantwortung: Registrierung, Systembeteiligung, Datenmeldung | Zuordnung nach Markenvorrang und Inlandsvorrang (verpackungsregister.org, September 2026) |
| Bevollmächtigter | Erfüllung der erweiterten Herstellerverantwortung für Hersteller ohne Niederlassung im Bundesgebiet | Pflicht vor dem erstmaligen Bereitstellen, je Hersteller nur ein Bevollmächtigter (§ 5 VerpackDG) |
| WICHTIGE EINORDNUNG Erzeuger und Hersteller sind zwei Rollen, nicht zwei Wörter für dasselbe Unternehmen. Bei einer Eigenmarke, die ein Lohnfertiger abfüllt und verpackt, kann die Konformität beim Fertiger liegen und die erweiterte Herstellerverantwortung beim Markeninhaber. Beide Rollen verlangen eigene Nachweise. Klären Sie die Zuordnung je Produkt, nicht je Lieferant. |
Für den Einkauf ist deshalb entscheidend: Eine gesetzlich zugewiesene Rolle lässt sich nicht allein durch eine Vertragsklausel auf den Lieferanten übertragen. Lieferanten können Daten, technische Unterlagen und Nachweise bereitstellen. Ob Ihr Unternehmen jedoch Erzeuger oder Hersteller ist, richtet sich nach den gesetzlichen Zuordnungsregeln, bspw. nach Markennutzung oder Inlandsvorrang. Die Rollenprüfung muss daher je Verpackung erfolgen.
Was der Einkauf jetzt veranlassen muss
Die Umsetzung beginnt mit einem vollständigen Verpackungsinventar, nicht mit dem Zulassungsantrag. Nur auf Produktebene lässt sich belastbar bestimmen, wer welche Rolle übernimmt, welche Informationen fehlen, und welche Nachweise vorzuhalten sind. Die folgenden fünf Schritte schaffen die Grundlage für Registrierung, Datenmeldung und Zulassung.
- Verpackungsinventar aufbauen: Erfassen Sie je Produkt alle Verpackungskomponenten mit Material, Masse, Funktion und Verpackungsstufe. Diese Daten bilden zugleich die Grundlage für Meldungen nach § 9 VerpackDG.
- Rollen je Verpackung bestimmen: Ordnen Sie jeder Verpackung die Rolle Erzeuger, Hersteller, Importeur und gegebenenfalls einen Bevollmächtigten zu. Dokumentieren Sie neben dem Ergebnis auch die Kriterien und Quellen der Entscheidung.
- Bevollmächtigung prüfen: Gesellschaften ohne Niederlassung im Bundesgebiet benötigen für die erweiterte Herstellerverantwortung grundsätzlich einen Bevollmächtigten. Nach § 5 VerpackDG darf je Hersteller nur ein Bevollmächtigter benannt werden.
- Lieferantenanforderungen standardisieren: Verankern Sie technische Dokumentation, Konformitätserklärung und relevante Materialdaten in Spezifikationen, Ausschreibungen und Verträgen. So entstehen die Nachweise bereits im Beschaffungsprozess und nicht erst auf Nachfrage.
- Registrierung und Zulassung terminieren: Prüfen Sie bestehende Angaben im Verpackungsregister und planen Sie erforderliche Zulassungen nach § 19 VerpackDG mit ausreichendem Vorlauf vor dem 31.12.2027 ein.
Der größte Aufwand liegt nicht im Antrag, sondern im Verpackungsstamm. Sind Material, Masse, Verpackungsfunktion, Rolle und Nachweisstatus strukturiert gepflegt, lassen sich Datenmeldungen, Konformitätserklärungen und Zulassungsunterlagen aus derselben Datengrundlage ableiten. Ein belastbarer Verpackungsstamm wird damit zum zentralen Compliance-Nachweis.
Was bei der Auslegung noch offen ist
Nicht jede praktische Konstellation lässt sich derzeit eindeutig aus Gesetz und Behördenhinweisen ableiten. Besonders relevant sind Fälle, in denen Markeninhaber, Lohnfertiger, Importeur und Vertreiber an derselben Verpackung beteiligt sind. Solange keine gefestigte Auslegung vorliegt, sollten Unternehmen ihre Entscheidungskriterien und Annahmen transparent dokumentieren.
- Erzeuger- und Herstellerrolle bei Lohnfertigung: Die Rollen sind rechtlich definiert, ihre konkrete Zuordnung hängt jedoch von Gestaltungsvorgaben, Markenauftritt und Bereitstellung im jeweiligen Markt ab.
- Abgrenzung bei Transportverpackungen: Im Einzelfall ist zu prüfen, welche Verpackungen systembeteiligungspflichtig sind und für welche lediglich andere Registrierungs-, Rücknahme- oder Datenpflichten greifen.
- Ausgestaltung des Zulassungsverfahrens: Die elektronischen Verfahren sollen 2027 bereitstehen. Welche Unterlagen im Detail einzureichen sind und welche Gebühren entstehen, ist noch nicht abschließend konkretisiert.
Bis diese Fragen verbindlich geklärt sind, ist eine nachvollziehbare Dokumentation wichtiger als eine vorschnelle Festlegung. Ein gepflegtes Rechtskataster kann die Zuordnung, die verwendeten Quellen, offene Annahmen und spätere Änderungen revisionssicher zusammenführen. Im Audit zählt nicht nur das Ergebnis, sondern auch der belastbare Weg dorthin.
Häufige Fragen zu VerpackDG und PPWR
Die folgenden Antworten fassen die wichtigsten praktischen Fragen für Einkauf, Verpackungsentwicklung und Compliance auf Basis des Stands September 2026 zusammen.
PPWR-Konformität mit CONSUST strukturiert nachweisen
Die Rollen- und Pflichtenklärung je Verpackung lässt sich als durchgängiger Prozess abbilden. Die PPWR-Software von CONSUST führt von der Verpackungserfassung über die Rollenbestimmung bis zur Konformitätserklärung. Ein regelbasierter Entscheidungsbaum unterstützt die Zuordnung, während das Compliance Cockpit offene Daten, Nachweise und Handlungsbedarfe transparent macht.
In der PPWR-Software von CONSUST sind Vorlagen für technische Dokumentationen und Konformitätserklärungen integriert und fehlende Lieferantenangaben lassen sich über strukturierte Fragebögen einholen und direkt der jeweiligen Verpackung zuordnen. Unser „PPWR-Leitfaden: Compliance in 7 Schritten umsetzen“ beschreibt den Weg von der Bestandsaufnahme bis zur Marktfreigabe. In einer Demo zeigen wir gerne, wie sich auch Ihre Verpackungsstruktur und Verantwortlichkeiten systematisch abbilden lassen.
Dieser Beitrag stellt eine fachliche Einschätzung auf Basis der genannten Quellen mit dem angegebenen Stand dar und ersetzt keine rechtliche Prüfung im Einzelfall.
