Mit CONSUST EU-Taxonomie Beratung navigieren Sie effizient zum fertigen Bericht
CONSUST EU-Taxonomie Beratung befähigt Sie die Herausforderungen der EU-Taxonomie Verordnung aufgrund der hohen Komplexität und vielen Ermessensspielräume pragmatisch zu bewältigen. Mit uns an Ihrer Seite können Sie den gesamten Prozess von der Identifizierung der relevanten Wirtschaftstätigkeiten bis zum fertigen EU-Taxonomie Report softwaregestützt und effizient abbilden.

KERNELEMENTE DER EU-TAXONOMIE VERORDNUNG
Klima- & Umweltziele
wesentliche Kennzahlen
Prozessschritte
SECHS KLIMA- & UMWELTZIELE
Die EU-Taxonomie Verordnung fördert nachhaltiges Wirtschaften in Bezug auf 6 Umweltziele
Die EU Taxonomie Verordnung schafft einen klaren Rahmen für die Klassifikation “grüner” oder “nachhaltiger” Wirtschaftstätigkeiten in der EU. Sie definiert klare Regeln, wann eine Wirtschaftstätigkeit als nachhaltig gilt, wodurch solche Unternehmen positiv auffallen und höhere Investitionen anziehen. Die Gesetzgebung zielt darauf ab, umweltfreundliches Wirtschaften zu fördern, wobei sechs Umweltziele im Fokus stehen, denen aktuell in Summe 243 Wirtschaftstätigkeiten zugeordnet sind:
DREI WESENTLICHE KENNZAHLEN
Die EU-Taxonomie fokussiert sich auf drei Kennzahlen
Falls Sie von EU-Taxonomie betroffen sind, müssen Sie darlegen, wie nachhaltig bzw. „grün“ Ihre Wirtschaftstätigkeiten sind. Dabei muss für die folgenden drei Kennzahlen über einen fünfschrittigen Prozess der taxonomie-fähige und taxonomie-konforme Anteil ermittelt und berichtet werden. Unsere EU-Taxonomie Beratung unterstützt Sie bei der Berechnung aller KPIs:
GRÜNER Umsatz
Der Teil des Nettoumsatzes, der mit Produkten oder Dienstleistungen, einschließlich immaterieller Güter, erzielt wird, die mit taxonomie-konformen Wirtschaftstätigkeiten in Verbindung stehen.
GRÜNE Investitionen
Zugänge an Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten während des betrachteten
Geschäftsjahres vor Abschreibungen und Neubewertungen.
GRÜNE Betriebsausgaben
Direkte, nicht kapitalisierte Kosten, die sich auf F&E, Gebäudesanierung, kurzfristiges Leasing, Wartung und Reparatur beziehen sowie sämtliche andere direkte Ausgaben im
Zusammenhang mit der täglichen notwendigen Wartung von Vermögenswerten.
FÜNF PROZESSSCHRITTE
Mit unserer EU-Taxonomie Beratung in 5 Schritten zum Ziel
Auch wenn die EU-Taxonomie Verordnung aus einer Vielzahl an einzelnen Dokumenten besteht und aktuell noch viel Interpretationsspielraum zulässt, kann der Prozess zur Erfüllung der Berichtspflicht in fünf klar definierte Schritte unterteilt werden. Jeder einzelne Schritt birgt eine Vielzahl an Herausforderungen, die Sie mit unserem befähigenden und software-gestützten EU-Taxonomie Beratungsansatz effizient und pragmatisch meistern können.
1
Wirtschaftstätigkeiten identifizieren
Im ersten Schritt werden anhand der NACE-Code Zuordnung die Wirtschaftsaktivitäten Ihres Unternehmens den in der EU-Taxonomie Verordnung definierten Wirtschaftstätigkeiten zugeordnet.
2
Taxonomie-Fähigkeit ermitteln
Für die identifizierten Wirtschaftstätigkeiten müssen nun die dazugehörigen Umsätze, Investitionen und Betriebsausgaben strukturiert ermittelt und festgehalten werden.
3
Technische Kriterien prüfen
Im Zuge der Konformitätsanalyse wird anhand individueller Kriterien geprüft ob die jeweilige Wirtschaftstätigkeit einen wesentlichen Beitrag für mindestens ein Umweltziel leistet, sie keinem anderen Ziel schadet (DNSH) und den sozialen Mindestschutz-Kriterien entspricht.
4
Taxonomie-Konformität ermitteln
Der Anteil der taxonomie-fähigen Umsätze, Investitionen und Betriebsausgaben, der den technischen Kriterien entspricht, gilt als taxonomie-konform und wird entsprechend ermittelt.
5
EU-Taxonomie Report erstellen
Im letzten Schritt muss ein standardisierter EU-Taxonomie Bericht in Tabellenform mit zusätzlichen qualitativen Informationen erstellt werden.
Warum sollte sich mein Unternehmen jetzt mit der EU-Taxonomie befassen?
Ab 2025 müssen alle CSRD-pflichtigen Unternehmen die EU-Taxonomie Verordnung erfüllen
Durch die EU-Taxonomie müssen große kapitalmarktorientierte Unternehmen mit über 500 Mitarbeitenden seit dem 1. Januar 2022 in ihrer nichtfinanziellen Erklärung den Anteil ihrer Umsatzerlöse, Investitionsausgaben und Betriebsausgaben angeben, der ökologisch nachhaltig ist. Ab 2025 erweitert sich der Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen um diejenigen, die durch die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet werden.
Was ist jetzt für die Erfüllung der EU-Taxonomie zu tun?
Betroffene Unternehmen sollten zunächst ihre Wirtschaftstätigkeiten auf Taxonomiefähigkeit und -konformität gemäß EU-Taxonomie Vorgaben überprüfen. Bei der Berichterstattung finanzieller Kennzahlen sind auch Systeme, Prozesse und Kontrollmechanismen zu berücksichtigen. Ein effizientes Reporting und die Gewährleistung der gewünschten Assurance erfordern ein umfassendes Implementierungskonzept unter Einbeziehung aller relevanten Stakeholder. Wir als CONSUST begleiten Sie mit unserer EU-Taxonomie Beratung und unserer FramesCube ESG-Plattform, um die neuen Anforderungen mit minimalem Aufwand umzusetzen.
Mit CONSUST EU-Taxonomie Beratung und Software sparen Sie Zeit und Kosten
CONSUST bietet Ihnen EU-Taxonomie Beratung und die dazugehörige Software aus einer Hand. Unsere multi-framework kompatible ESG-Software CONSUST FramesCube ermöglicht Ihnen bis zu 75% Zeit- und Kostenersparnis gegenüber der manuellen Erfassung der Daten. Sie automatisiert die Datenerfassung, -verarbeitung und -berichterstattung, minimiert manuelle Aufgaben und reduziert menschliche Fehler.
So begleitet Sie die EU-Taxonomie Beratung von CONSUST durch den gesamten Prozess
Wir verknüpfen Profitabilität mit Nachhaltigkeit.