Mit CONSUST EU-Taxonomie Beratung navigieren Sie effizient zum fertigen Bericht

CONSUST EU-Taxonomie Beratung befähigt Sie die Herausforderungen der EU-Taxonomie Verordnung aufgrund der hohen Komplexität und vielen Ermessensspielräume pragmatisch zu bewältigen. Mit uns an Ihrer Seite können Sie den gesamten Prozess von der Identifizierung der relevanten Wirtschaftstätigkeiten bis zum fertigen EU-Taxonomie Report softwaregestützt und effizient abbilden.

CONSUST EU-Taxonomie Beratung

KERNELEMENTE DER EU-TAXONOMIE VERORDNUNG

Klima- & Umweltziele

wesentliche Kennzahlen

Prozessschritte

SECHS KLIMA- & UMWELTZIELE

Die EU-Taxonomie Verordnung fördert nachhaltiges Wirtschaften in Bezug auf 6 Umweltziele

Die EU Taxonomie Verordnung schafft einen klaren Rahmen für die Klassifikation “grüner” oder “nachhaltiger” Wirtschaftstätigkeiten in der EU. Sie definiert klare Regeln, wann eine Wirtschaftstätigkeit als nachhaltig gilt, wodurch solche Unternehmen positiv auffallen und höhere Investitionen anziehen. Die Gesetzgebung zielt darauf ab, umweltfreundliches Wirtschaften zu fördern, wobei sechs Umweltziele im Fokus stehen, denen aktuell in Summe 243 Wirtschaftstätigkeiten zugeordnet sind:

Klimaschutz
Anpassung an den Klimawandel
Nachhaltige Nutzung und Schutz der Wasser- und Meeresressourcen
Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
Vermeidung & Verminderung der Umweltverschmutzung
Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität
CONSUST EU-Taxonomie Beratung Umweltziele

DREI WESENTLICHE KENNZAHLEN

Die EU-Taxonomie fokussiert sich auf drei Kennzahlen

Falls Sie von EU-Taxonomie betroffen sind, müssen Sie darlegen, wie nachhaltig bzw. „grün“ Ihre Wirtschaftstätigkeiten sind. Dabei muss für die folgenden drei Kennzahlen über einen fünfschrittigen Prozess der taxonomie-fähige und taxonomie-konforme Anteil ermittelt und berichtet werden. Unsere EU-Taxonomie Beratung unterstützt Sie bei der Berechnung aller KPIs:

Der Teil des Nettoumsatzes, der mit Produkten oder Dienstleistungen, einschließlich immaterieller Güter, erzielt wird, die mit taxonomie-konformen Wirtschaftstätigkeiten in Verbindung stehen.

Zugänge an Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten während des betrachteten
Geschäftsjahres vor Abschreibungen und Neubewertungen.

Direkte, nicht kapitalisierte Kosten, die sich auf F&E, Gebäudesanierung, kurzfristiges Leasing, Wartung und Reparatur beziehen sowie sämtliche andere direkte Ausgaben im
Zusammenhang mit der täglichen notwendigen Wartung von Vermögenswerten.

Quelle: Delegierte Verordnung (EU) 2021/2178

FÜNF PROZESSSCHRITTE

Mit unserer EU-Taxonomie Beratung in 5 Schritten zum Ziel

Auch wenn die EU-Taxonomie Verordnung aus einer Vielzahl an einzelnen Dokumenten besteht und aktuell noch viel Interpretationsspielraum zulässt, kann der Prozess zur Erfüllung der Berichtspflicht in fünf klar definierte Schritte unterteilt werden. Jeder einzelne Schritt birgt eine Vielzahl an Herausforderungen, die Sie mit unserem befähigenden und software-gestützten EU-Taxonomie Beratungsansatz effizient und pragmatisch meistern können.

Wirtschaftstätigkeiten identifizieren

Im ersten Schritt werden anhand der NACE-Code Zuordnung die Wirtschaftsaktivitäten Ihres Unternehmens den in der EU-Taxonomie Verordnung definierten Wirtschaftstätigkeiten zugeordnet.

Taxonomie-Fähigkeit ermitteln

Für die identifizierten Wirtschaftstätigkeiten müssen nun die dazugehörigen Umsätze, Investitionen und Betriebsausgaben strukturiert ermittelt und festgehalten werden.

Technische Kriterien prüfen

Im Zuge der Konformitätsanalyse wird anhand individueller Kriterien geprüft ob die jeweilige Wirtschaftstätigkeit einen wesentlichen Beitrag für mindestens ein Umweltziel leistet, sie keinem anderen Ziel schadet (DNSH) und den sozialen Mindestschutz-Kriterien entspricht.

Taxonomie-Konformität ermitteln

Der Anteil der taxonomie-fähigen Umsätze, Investitionen und Betriebsausgaben, der den technischen Kriterien entspricht, gilt als taxonomie-konform und wird entsprechend ermittelt.

EU-Taxonomie Report erstellen

Im letzten Schritt muss ein standardisierter EU-Taxonomie Bericht in Tabellenform mit zusätzlichen qualitativen Informationen erstellt werden.

Warum sollte sich mein Unternehmen jetzt mit der EU-Taxonomie befassen?

Ab 2025 müssen alle CSRD-pflichtigen Unternehmen die EU-Taxonomie Verordnung erfüllen

Durch die EU-Taxonomie müssen große kapitalmarktorientierte Unternehmen mit über 500 Mitarbeitenden seit dem 1. Januar 2022 in ihrer nichtfinanziellen Erklärung den Anteil ihrer Umsatzerlöse, Investitionsausgaben und Betriebsausgaben angeben, der ökologisch nachhaltig ist. Ab 2025 erweitert sich der Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen um diejenigen, die durch die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet werden.

Was ist jetzt für die Erfüllung der EU-Taxonomie zu tun?

Betroffene Unternehmen sollten zunächst ihre Wirtschaftstätigkeiten auf Taxonomiefähigkeit und -konformität gemäß EU-Taxonomie Vorgaben überprüfen. Bei der Berichterstattung finanzieller Kennzahlen sind auch Systeme, Prozesse und Kontrollmechanismen zu berücksichtigen. Ein effizientes Reporting und die Gewährleistung der gewünschten Assurance erfordern ein umfassendes Implementierungskonzept unter Einbeziehung aller relevanten Stakeholder. Wir als CONSUST begleiten Sie mit unserer EU-Taxonomie Beratung und unserer FramesCube ESG-Plattform, um die neuen Anforderungen mit minimalem Aufwand umzusetzen.

CONSUST FramesCube EU-Taxonomie Software

Mit CONSUST EU-Taxonomie Beratung und Software sparen Sie Zeit und Kosten

CONSUST bietet Ihnen EU-Taxonomie Beratung und die dazugehörige Software aus einer Hand. Unsere multi-framework kompatible ESG-Software CONSUST FramesCube ermöglicht Ihnen bis zu 75% Zeit- und Kostenersparnis gegenüber der manuellen Erfassung der Daten. Sie automatisiert die Datenerfassung, -verarbeitung und -berichterstattung, minimiert manuelle Aufgaben und reduziert menschliche Fehler.

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