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FLAG-Standard 2026: Definition, Bilanzierung und SBTi-Ziele

FLAG-Emissionen entstehen durch Landwirtschaft, Landnutzung und Landnutzungsänderungen. Für Unternehmen mit agrarischen Rohstoffen in der Wertschöpfungskette bilden sie häufig einen wesentlichen Teil des Corporate Carbon Footprints. Gleichzeitig gehören sie zu den Emissionen, die sich am schwersten belastbar zuordnen lassen, weil Mengen-, Herkunfts- und Bewirtschaftungsdaten oft über mehrere Lieferstufen verteilt sind.

Seit 2026 gelten aktualisierte Grundlagen: Das GHG Protocol hat den Land Sector and Removals Standard in Version 1.1 sowie die zugehörige Guidance veröffentlicht. Die SBTi hat ihre FLAG Guidance auf Version 1.2 aktualisiert und den Corporate Net-Zero Standard Version 2.0 vorgelegt. Dieser Beitrag erklärt, wie FLAG-Emissionen abgegrenzt, bilanziert und in Klimaziele sowie Berichtsprozesse überführt werden.

Wichtige Einordnung Version 1.1 des GHG Protocol Land Sector and Removals Standard gilt für Landwirtschaft und CO2-Entnahmetechnologien. Forstwirtschaft ist in dieser ersten Fassung ausdrücklich noch nicht abgedeckt. Der Standard wurde am 30. Juni 2026 veröffentlicht und ist ab dem 1. Januar 2027 anzuwenden.

Was sind FLAG-Emissionen?

FLAG steht für Forest, Land and Agriculture. Im Kontext der SBTi umfasst der Begriff Emissionen und Entnahmen aus landbasierten Aktivitäten. Dazu zählen vor allem Landnutzungsänderungen, die laufende landwirtschaftliche Bewirtschaftung und die Speicherung von Kohlenstoff in Böden und Biomasse.

FLAG ist keine zusätzliche Kategorie neben Scope 1, Scope 2 und Scope 3. Vielmehr handelt es sich um eine landbezogene Teilmenge innerhalb der bestehenden Bilanzgrenzen:

  • Eigene landwirtschaftliche Flächen und Tierhaltung werden grundsätzlich Scope 1 zugeordnet.
  • Eingekaufte Agrarrohstoffe fallen typischerweise in Scope 3, Kategorie 1 „Purchased goods and services“.
  • Transport, Verarbeitung, Kühlung und Verpackung bleiben in den jeweils einschlägigen Scope-Kategorien, werden aber nicht automatisch zu FLAG-Emissionen.

Entscheidend ist die Ursache. Lachgas aus der Ausbringung von Stickstoffdünger auf dem Feld ist eine FLAG-Emission. Die Emissionen aus der industriellen Herstellung desselben Düngers gehören dagegen zum Energie- und Industriesektor. Auch Diesel für Landmaschinen, Strom für Kühlhäuser oder Emissionen aus der Weiterverarbeitung müssen außerhalb des FLAG-Zielumfangs bilanziert werden.

Welche Emissionsquellen gehören zu FLAG?

Eine belastbare FLAG-Bilanz trennt drei Bereiche, weil sie unterschiedlichen Rechenlogiken und Nachweisanforderungen folgen.

1. Landnutzungsänderung

Land Use Change, kurz LUC, bezeichnet die Umwandlung einer Fläche, etwa von natürlichem Grünland in Ackerland. Dabei können große Mengen Kohlenstoff aus Biomasse und Böden freigesetzt werden. Die Bilanzierung hängt davon ab, ob eine konkrete Fläche und ihre Nutzungshistorie bekannt sind oder ob mit statistischen regionalen Landnutzungsänderungsraten gearbeitet werden muss.

Direkte Daten liefern die höhere Steuerungswirkung. Kann ein Unternehmen belegen, dass ein Rohstoff von bereits landwirtschaftlich genutzten Flächen stammt, lässt sich dieser Sachverhalt abbilden. Bei Durchschnittsdaten wird dagegen das regionale Umwandlungsrisiko auf die bezogene Rohstoffmenge verteilt. Das Ergebnis ist zulässig, aber weniger präzise und reagiert kaum auf Verbesserungen einzelner Lieferanten.

2. Landmanagement

Landmanagement umfasst die jährlich wiederkehrenden Emissionen und Kohlenstoffveränderungen aus der Bewirtschaftung. Typische Quellen sind Methan aus der Verdauung von Wiederkäuern und dem Reisanbau, Lachgas aus mineralischer und organischer Düngung, Emissionen aus Wirtschaftsdüngermanagement sowie Veränderungen des organischen Bodenkohlenstoffs.

Diese Emissionen lassen sich durch konkrete Maßnahmen beeinflussen, etwa durch angepasste Düngung, Fütterungsstrategien, verbessertes Güllemanagement, Zwischenfrüchte oder reduzierte Bodenbearbeitung. Ob die Wirkung in der Unternehmensbilanz sichtbar wird, hängt jedoch davon ab, ob lieferantenspezifische Aktivitätsdaten vorliegen.

3. CO2-Entnahmen

Landflächen können CO2 binden, beispielsweise durch Agroforstsysteme, Humusaufbau oder die Wiederherstellung degradierter Flächen. Solche Entnahmen dürfen nur angesetzt werden, wenn sie nachvollziehbar quantifiziert, fortlaufend überwacht und getrennt von den Bruttoemissionen ausgewiesen werden. Sie sind kein pauschaler Verrechnungsposten.

Die zentrale Herausforderung ist die Dauerhaftigkeit. Wird gespeicherter Kohlenstoff später wieder freigesetzt, muss dies in der Bilanz berücksichtigt werden. Unternehmen benötigen deshalb ein Monitoring, das über eine einmalige Modellannahme hinausgeht und mögliche Reversals erfasst.

Wer benötigt ein SBTi-FLAG-Ziel?

Die SBTi verlangt ein separates FLAG-Ziel, wenn ein Unternehmen einem FLAG-relevanten Sektor zugeordnet ist oder wenn FLAG-Emissionen mindestens 20 Prozent der gesamten Scope-1-, Scope-2- und Scope-3-Emissionen ausmachen. Betroffen sind insbesondere Unternehmen aus Landwirtschaft, Lebensmittelproduktion und -verarbeitung, Lebensmitteleinzelhandel sowie der Forst- und Papierwertschöpfungskette nach den jeweils geltenden SBTi-Kriterien.

Die 20-Prozent-Prüfung ist sektorübergreifend relevant. Auch Textilunternehmen mit hohem Baumwollanteil, Möbelhersteller mit holzbasierten Materialien oder Konsumgüterunternehmen mit Kakao, Kaffee, Palmöl, Naturkautschuk oder tierischen Rohstoffen können den Schwellenwert überschreiten.

Praxisregel Prüfen Sie die FLAG-Relevanz frühzeitig mit einer Screening-Bilanz. Mengen je Agrarrohstoff, Beschaffungsregion und belastbare Sekundärfaktoren reichen zunächst aus, um wesentliche Rohstoffe und die 20-Prozent-Schwelle zu bewerten. Primärdaten sollten anschließend risikobasiert für die größten Emissionsquellen erhoben werden.

Ein SBTi-FLAG-Ziel ist eine freiwillige Klimazielanforderung und keine gesetzliche Berichtspflicht. Davon zu trennen sind die Angaben zu Treibhausgasemissionen nach CSRD und ESRS sowie die Sorgfalts- und Nachweispflichten der EU-Entwaldungsverordnung. Die Datensätze überschneiden sich, Rechtsgrundlage, Anwendungsbereich und Fristen sind jedoch verschieden. Wie sich freiwillige Rahmenwerke und gesetzliche Pflichten zueinander verhalten, zeigt die Übersicht der ESG-Frameworks.

Was hat sich 2026 geändert?

GrundlageStandBedeutung
GHG Protocol LSR StandardVersion 1.1, Juni 2026Verbindliche Bilanzierungsanforderungen für Landwirtschaft und CO2-Entnahmetechnologien; wirksam ab 01.01.2027.
GHG Protocol LSR GuidanceVersion 1.0, Juni 2026Berechnungsdetails, Gleichungen, Beispiele und Fallstudien zur Umsetzung des Standards.
SBTi FLAG GuidanceVersion 1.2, März 2026Aktualisierte Anforderungen und Methoden für kurz- und langfristige FLAG-Ziele.
SBTi Corporate Net-Zero StandardVersion 2.0, Juni 2026Neuer übergreifender Standard; die Weiterentwicklung des FLAG Standards Version 2 ist noch nicht abgeschlossen.

Für Unternehmen folgt daraus ein zweistufiges Vorgehen: Die Bilanzierungsarchitektur sollte bereits auf den GHG Protocol LSR Standard ausgerichtet werden. Gleichzeitig müssen Zielparameter und Übergangsregeln gegen die jeweils aktuelle SBTi-Dokumentation geprüft werden. Da Version 2 des FLAG Standards noch entwickelt wird, sollten Aktivitätsdaten, Emissionsfaktoren, Annahmen und Methoden versioniert gespeichert werden. Den Hintergrund zur Angleichung der Regelwerke beschreibt die Partnerschaft zwischen ISO und GHG Protocol; die Zielsetzung vertieft unser Webinar SBTi 2.0 erfolgreich umsetzen.

So berechnen Unternehmen FLAG-Emissionen

Die konkrete Berechnung unterscheidet sich je Rohstoff und Emissionsquelle. Der grundlegende Prozess bleibt jedoch gleich:

  • Bilanzgrenze festlegen: Konsolidierungsansatz, Scopes, Gesellschaften, Standorte und Wertschöpfungsstufen müssen mit dem übrigen Corporate Carbon Footprint übereinstimmen.
  • Rohstoffe priorisieren: Einkaufsmenge, Lieferland, Emissionsintensität und Entwaldungsrisiko zeigen, wo vertiefte Daten benötigt werden.
  • Aktivitätsdaten erfassen: Benötigt werden unter anderem Masse, Ertrag, Fläche, Tierbestand, Düngemittelmenge, Bewirtschaftungsverfahren, Bodentyp und geografische Herkunft.
  • Landnutzungsänderung getrennt berechnen: Flächenspezifische Daten haben Vorrang. Fehlen sie, müssen geeignete regionale Sekundärdaten transparent eingesetzt werden.
  • Landmanagement bilanzieren: Aktivitätsdaten werden mit methodisch passenden Emissionsfaktoren oder Modellen verknüpft. Einheiten, Treibhausgase und Global Warming Potentials müssen konsistent sein.
  • Entnahmen separat ausweisen: Nur nachgewiesene und überwachte Removals werden berichtet. Bruttoemissionen, Entnahmen und mögliche Reversals bleiben getrennt sichtbar.
  • Datenqualität dokumentieren: Für jeden Wert werden Quelle, Berichtsjahr, geografische Repräsentativität, Methode, Verantwortlichkeit und Unsicherheit festgehalten.

Ein vereinfachtes Rechenbeispiel: Bezieht ein Unternehmen 10.000 Tonnen eines Agrarrohstoffs und verwendet zunächst einen regionalen Faktor von 1,8 t CO2e je Tonne, ergibt sich ein Screening-Wert von 18.000 t CO2e. Dieser Wert eignet sich zur Wesentlichkeitsanalyse. Für die Steuerung muss er anschließend in Landnutzungsänderung, Landmanagement und weitere, nicht zu FLAG gehörende Prozessanteile zerlegt werden. Erst dann wird sichtbar, welche Maßnahmen bei Herkunft und Bewirtschaftung tatsächlich wirken.

Welche Datenqualität ist erforderlich?

FLAG-Bilanzen werden nicht allein durch genauere Emissionsfaktoren besser. Entscheidend ist die Passung zwischen Aktivitätsdaten, geografischem Bezug und Methode. Unternehmen sollten Daten in drei Stufen unterscheiden:

  • Primärdaten stammen aus dem Erzeugerbetrieb oder aus verifizierten Lieferantensystemen. Sie ermöglichen flächen- und maßnahmenspezifische Aussagen, verursachen aber den höchsten Erhebungsaufwand.
  • Sekundärdaten basieren auf anerkannten regionalen, nationalen oder rohstoffspezifischen Datenquellen. Sie sind für Screening und Datenlücken geeignet, müssen aber zeitlich und geografisch repräsentativ sein.
  • Schätzungen und Proxys schließen verbleibende Lücken. Annahmen, Unsicherheiten und der geplante Ersatz durch bessere Daten müssen dokumentiert werden.

Ein sinnvoller Übergangspfad beginnt nicht mit der Forderung nach vollständigen Primärdaten. Er beginnt mit einer Wesentlichkeitsanalyse. Zuerst werden die Rohstoffe und Beschaffungsregionen mit dem größten Beitrag abgedeckt. Anschließend werden Lieferanten gezielt nach Flächenherkunft, Bewirtschaftung und Nachweisen angesprochen. So verbessert sich die Bilanz dort, wo der zusätzliche Aufwand die größte Steuerungswirkung erzeugt.

FLAG und ESRS richtig zusammendenken

In den ESRS gibt es keine eigenständige Kennzahl mit der Bezeichnung „FLAG-Emissionen“. Landbezogene Emissionen fließen in die jeweiligen Scope-Angaben ein. Biogene Emissionen und Treibhausgasentnahmen werden entsprechend den geltenden ESRS-Anforderungen gesondert behandelt. Für die Berichterstattung muss deshalb aus der FLAG-Datenbasis eine Überleitung zu den berichteten Scope-Werten möglich sein. Welche Nachweise die externe Prüfung dabei verlangt, beschreibt Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung.

Die häufigsten Fehler in FLAG-Projekten

  • FLAG wird als zusätzlicher Scope behandelt. Dadurch entstehen Doppelzählungen und unklare Überleitungen zum Corporate Carbon Footprint.
  • Landnutzungsänderung und Landmanagement werden in einem Sammelfaktor verborgen. Damit gehen Nachvollziehbarkeit und Maßnahmensteuerung verloren.
  • Globale Durchschnittswerte werden trotz bekannter Beschaffungsregion verwendet. Das verschlechtert die Repräsentativität unnötig.
  • Emissionen aus Düngemittelherstellung, Verarbeitung oder Transport werden dem FLAG-Ziel zugerechnet, obwohl sie zum Energie- und Industrieziel gehören.
  • Entnahmen werden direkt mit Bruttoemissionen saldiert. Damit fehlen Transparenz über Reduktionen, Removals und mögliche Reversals.
  • Lieferantendaten werden ohne Prüfpfad übernommen. Fehlende Quelle, Periode, Einheit oder Methodenversion macht die Werte später nicht reproduzierbar.
  • Die Bilanz wird als einmaliges Reportingprojekt organisiert. Ohne wiederholbaren Datenprozess lassen sich Fortschritt und Zielerreichung nicht belastbar messen.

Häufige Fragen zu FLAG-Emissionen

Sind FLAG-Emissionen dasselbe wie Scope-3-Emissionen?

Nein. FLAG ist eine landbezogene Teilmenge innerhalb mehrerer Scopes. Eingekaufte Agrarrohstoffe liegen meist in Scope 3, während Emissionen eigener landwirtschaftlicher Aktivitäten Scope 1 zugeordnet werden.

Gilt der neue GHG Protocol Standard auch für Forstwirtschaft?

Noch nicht vollständig. Version 1.1 des Land Sector and Removals Standard gilt für Landwirtschaft und CO2-Entnahmetechnologien. Forstwirtschaft soll in künftigen Fassungen adressiert werden.

Ab wann gilt der Land Sector and Removals Standard?

Der GHG Protocol LSR Standard Version 1.1 wurde am 30. Juni 2026 veröffentlicht und hat den 1. Januar 2027 als Wirksamkeitsdatum.

Welche Unternehmen brauchen ein FLAG-Ziel?

Unternehmen in FLAG-relevanten Sektoren sowie Unternehmen, deren FLAG-Emissionen mindestens 20 Prozent der gesamten Scope-1-, Scope-2- und Scope-3-Emissionen ausmachen, müssen nach den SBTi-Kriterien ein separates FLAG-Ziel setzen.

Welche Daten werden mindestens benötigt?

Für ein Screening reichen Rohstoffmengen, Beschaffungsregionen und geeignete Sekundärfaktoren. Für eine belastbare Steuerung werden zusätzlich Flächenherkunft, Landnutzungshistorie, Erträge, Betriebsmittel, Tier- und Bewirtschaftungsdaten sowie Monitoringdaten für Entnahmen benötigt.

FLAG-Emissionen mit einer belastbaren Datenbasis steuern

Die größte Herausforderung bei FLAG-Emissionen ist nicht die abschließende Rechenformel, sondern die Verbindung von Rohstoffmengen, Herkunft, Fläche, Bewirtschaftung und Methodenversion. Unternehmen benötigen deshalb einen wiederholbaren Prozess, der auf einer dezentralen Datenerhebung aufsetzt, Qualitätsstufen sichtbar macht und jede Kennzahl bis zur Quelle zurückverfolgen lässt.

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Dieser Beitrag stellt eine fachliche Einordnung mit Stand September 2026 dar und ersetzt keine rechtliche Prüfung im Einzelfall.

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