CSRD-Berichte in der Praxis: Was aktuelle Studien zeigen
Zwei vollständige Berichtssaisons nach den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) liegen inzwischen vor. Wer sich heute auf den ersten eigenen Bericht vorbereitet, ist deshalb nicht mehr auf einzelne freiwillige Vorreiterberichte angewiesen. Mehrere Auswertungen haben Hunderte veröffentlichter Berichte systematisch untersucht und zeigen, wie lang diese Berichte sind, wie viele Themen als wesentlich gelten und woran die Qualität regelmäßig scheitert. Was Sie daraus übernehmen können und was Sie wegen der überarbeiteten ESRS nicht eins zu eins übertragen sollten, lesen Sie in diesem Beitrag.
Welche Pflichten die CSRD bringt und wen sie nach dem Omnibus-Paket noch trifft
Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) verpflichtet Unternehmen zu einer standardisierten Berichterstattung über ihre Nachhaltigkeitsleistung. Sie verlangt Angaben zu ökologischen, sozialen und Governance-Faktoren (ESG), erfolgt nach den ESRS und baut auf einer doppelten Wesentlichkeitsanalyse auf, die klärt, welche Themen für ein Unternehmen relevant sind.
Der Anwendungsbereich hat sich durch das Omnibus-Paket grundlegend verändert. Die Omnibus-I-Richtlinie (EU) 2026/470 wurde am 26.02.2026 im Amtsblatt der EU veröffentlicht und ist Mitte März 2026 in Kraft getreten. Berichtspflichtig sind seitdem nur noch Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und mehr als 450 Mio. € Nettoumsatz. Die Kapitalmarktorientierung allein löst keine Pflicht mehr aus. Die Mitgliedstaaten müssen die Änderungen bis zum 19.03.2027 in nationales Recht überführen, die Pflicht gilt für Geschäftsjahre ab dem 01.01.2027, also mit Veröffentlichung im Jahr 2028. Die deutsche Umsetzung stand zuletzt noch aus. Mehr dazu in unserem Beitrag zum CSRD-Umsetzungsgesetz.
Die Datenbasis: vier Auswertungen aus zwei Berichtssaisons
Statt einzelner Beispielberichte liegen heute breite Stichproben vor. Vier Auswertungen sind für die Vorbereitung besonders brauchbar:
- EFRAG, „State of Play 2026″, veröffentlicht am 01.07.2026. Die Auswertung untersucht 905 geprüfte Nachhaltigkeitserklärungen zum Geschäftsjahr 2025 und ist damit die aktuellste und größte Stichprobe.
- EFRAG, „State of Play 2025″, veröffentlicht im Juli 2025. Die Vorgängerausgabe wertet 656 Nachhaltigkeitserklärungen zum Geschäftsjahr 2024 aus und erlaubt den Vergleich zwischen erster und zweiter Saison.
- DRSC und Deloitte, veröffentlicht im November 2025. Die Studie „Die Praxis der Nachhaltigkeitsberichterstattung nach CSRD/ESRS“ analysiert 77 Berichte deutscher DAX-, MDAX- und SDAX-Unternehmen zum Geschäftsjahr 2024 und geht bis auf einzelne Angabepflichten hinunter.
- WWF, veröffentlicht im September 2025. Die Analyse von 64 Berichten aus DAX 40 und ATX Prime zum Geschäftsjahr 2024 bewertet die inhaltliche Qualität deutlich strenger als die übrigen Auswertungen.
Einordnung: Alle untersuchten Berichte folgen dem ESRS Set 1 vom 31.07.2023. Die EU-Kommission hat am 03.07.2026 eine überarbeitete Fassung der ESRS als delegierten Rechtsakt verabschiedet. Die überarbeiteten Standards sind für Geschäftsjahre ab dem 01.01.2027 verpflichtend anzuwenden, für das Geschäftsjahr 2026 ist eine freiwillige frühere Anwendung möglich. Die Zahl der verpflichtenden Datenpunkte sinkt um rund 60 %, die Gesamtzahl um über 70 %, der Standardtext schrumpft von 284 auf 185 Seiten. Aufbau und Herangehensweise der vorliegenden Berichte bleiben lehrreich, ihr Umfang ist dagegen kein Maßstab mehr.
Was die ausgewerteten Berichte über Umfang und Aufbau zeigen
- Der Umfang sinkt bereits Zum Geschäftsjahr 2024 lag der Durchschnitt bei 115 Seiten, der Median bei 100 Seiten, die Spanne reichte von etwa 25 bis 440 Seiten. Zum Geschäftsjahr 2025 sank der Durchschnitt auf 95 Seiten. Die Nachhaltigkeitserklärung macht damit rund ein Drittel des gesamten Geschäftsberichts aus. Die deutschen Indexunternehmen liegen deutlich darüber: In der DRSC-Studie sind es im Schnitt 130 Seiten, im DAX 157 Seiten. Mit der Datenpunktreduktion der überarbeiteten ESRS dürfte der Umfang weiter zurückgehen.
- Sechs bis sieben wesentliche Themen sind die Regel Im Durchschnitt stufen Unternehmen 6,4 der zehn themenbezogenen ESRS als wesentlich ein. Nur etwa 10 % berichten über alle Themen, rund 25 % über vier oder weniger. Drei Themen sind praktisch immer dabei: Klimawandel (99 %), eigene Belegschaft (99 %) und Unternehmenspolitik (95 %). Wer in der eigenen Wesentlichkeitsanalyse deutlich außerhalb dieses Korridors landet, sollte die Begründung besonders sorgfältig dokumentieren.
- Rund 40 IROs pro Bericht, mit enormer Streuung Die deutschen Indexunternehmen weisen im Schnitt 43 Auswirkungen, Risiken und Chancen (IROs) aus: 16 negative und 12 positive Auswirkungen, 10 Risiken und 5 Chancen. Die Spanne reicht von 6 bis 118. Diese Zahl ist kein Qualitätsmaßstab, aber ein nützlicher Plausibilitätsanker für die eigene Analyse.
- Die vorgegebene Gliederung reicht den meisten nicht Nachhaltigkeitsberichte sind in die vier Bereiche allgemeine Angaben, Umwelt-, Sozial- und Governance-Informationen zu gliedern. 74 % der untersuchten deutschen Berichte nutzen zusätzliche Abschnitte, 77 % lagern die IRO-Übersicht nach ESRS 2 IRO-2 in einen separaten Bereich aus. Die überarbeiteten ESRS erlauben künftig ausdrücklich alternative Gliederungen. Für die Vergleichbarkeit bleibt eine Orientierung an der Standardstruktur trotzdem die sichere Wahl.
- Die doppelte Wesentlichkeitsanalyse wird aktualisiert, nicht wiederholt 82 % der Unternehmen haben ihre Wesentlichkeitsanalyse zum Geschäftsjahr 2025 gegenüber dem Vorjahr aktualisiert, 67 % arbeiten mit einem hybriden Verfahren aus Top-down- und Bottom-up-Elementen. Genau diesen Top-down-Einstieg sehen auch die überarbeiteten ESRS vor. Wer die Analyse jetzt neu aufsetzt, sollte sie von Beginn an als fortschreibbaren Prozess anlegen.
- Prüfung mit begrenzter Sicherheit ist der Normalfall 73 % der untersuchten deutschen Berichte wurden mit begrenzter Sicherheit geprüft, 20 % zusätzlich in Teilbereichen. Alle führten zu uneingeschränkten Vermerken. Für die eigene Planung heißt das: Die Prüfbarkeit der Datenherkunft entscheidet, nicht die sprachliche Ausgestaltung.
- Die Gestaltung wird nüchterner Da die Erklärung im Lagebericht steht, tritt der Broschürencharakter früherer freiwilliger Berichte zurück. Diagramme und Tabellen bleiben als Visualisierung sinnvoll, nicht aussagekräftige Bilder können entfallen. Auffällig: Nur 6 % der Berichte enthalten eine eigene Zusammenfassung. Wer eine anbietet, hebt sich mit geringem Aufwand ab.
Wo die ersten Pflichtberichte schwach bleiben
Die Auswertungen zeigen nicht nur Muster, sondern auch wiederkehrende Lücken. Sie sind der eigentliche Gewinn für alle, die später berichten.
Ziele fehlen für die Hälfte der wesentlichen Themen. Unternehmen identifizieren im Schnitt 6,4 wesentliche Themen, setzen aber nur für 3,3 davon messbare Ziele. Diese Lücke fällt Prüfenden und Lesenden sofort auf.
IROs bleiben unkonkret. In der WWF-Analyse verknüpften nur 26 von 64 Berichten ihre IROs mit konkreten Geschäftstätigkeiten, in 17 Berichten fehlten Zeithorizonte, und nur 36 unterschieden zwischen potenziellen und tatsächlichen Auswirkungen. Eine strukturierte IRO-Übersicht als Tabelle zu Beginn jedes Themenkapitels, mit Wertschöpfungsstufe, Zeithorizont und Art der Auswirkung, löst diese drei Punkte auf einmal.
Maßnahmen werden als Auswirkung ausgegeben. Ein Arbeitssicherheitstraining ist keine positive Auswirkung, sondern eine Maßnahme zur Abschwächung einer negativen. Diese Verwechslung zieht sich durch beide Berichtssaisons und erschwert die Prüfung.
Die Wertschöpfungskette bleibt unscharf. Nur 28 von 64 Berichten beschrieben ihre Wertschöpfungskette nachvollziehbar, weniger als die Hälfte unterlegte die Bewertung der Auswirkungen mit quantitativen Daten. 41 von 64 nutzten Phase-in-Erleichterungen.
Transitionspläne und Anreizsysteme hinken hinterher. Je nach Auswertung legen 55 % bis 69 % einen Klimatransitionsplan offen, 63 % verknüpfen Nachhaltigkeitsleistung mit der Vorstandsvergütung. Beides sind Punkte, an denen sich zeigt, ob die Wesentlichkeitsanalyse die Unternehmenssteuerung tatsächlich erreicht hat.
Was Sie daraus für den ersten eigenen Bericht mitnehmen
Die vorliegenden Berichte dienen als Orientierung, nicht als Umfangsvorbild. Wir empfehlen die Struktur, die IRO-Darstellung und die Logik der Wesentlichkeitsanalyse zu übernehmen. Rechnen Sie beim Umfang mit deutlich weniger, weil die überarbeiteten ESRS ab dem Geschäftsjahr 2027 gelten und nicht das Set von 2023, nach dem diese Berichte entstanden sind. Und richten Sie die Vorbereitung auf die Punkte aus, an denen die veröffentlichten Berichte schwach sind: messbare Ziele je wesentlichem Thema, IROs mit Bezug zu Geschäftstätigkeit und Zeithorizont, eine belegte Beschreibung der Wertschöpfungskette.
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Die Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts nach CSRD bleibt mit Aufwand verbunden, auch wenn die überarbeiteten ESRS ihn reduzieren. Die Orientierung an veröffentlichten Berichten verkürzt den Weg. Wir haben Praxiserkenntnisse und Beispiele in unsere Software FramesCube CSRD/ESRS integriert und unterstützen Sie bei doppelter Wesentlichkeitsanalyse, Datenerfassung über alle Gesellschaften hinweg und KI-gestützter Berichtserstellung.
Welche Themen dabei grundsätzlich relevant werden können, zeigt unsere vollständige Liste der ESRS-Nachhaltigkeitsaspekte. Den vollständigen Fahrplan bis zum ersten Bericht 2028 finden Sie in unserem Whitepaper „CSRD sicher umsetzen, in vier Phasen zum ersten Bericht für 2027″. Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Gespräch zur Vereinfachung Ihres CSRD-Prozesses.
