CSRD Beispielberichte: Von Vorreitern lernen

Bereits für das Geschäftsjahr 2024 müssen große Unternehmen einen Nachhaltigkeitsbericht nach CSRD erstellen. Neben den detaillierten ESRS-Standards, nach denen die Unternehmen berichten müssen, fehlte es jedoch lange Zeit an Beispielen. Einige Vorreiterunternehmen haben jedoch bereits für das Geschäftsjahr 2023 freiwillig einen an den ESRS orientierten Bericht veröffentlicht. Mit der CSRD kommen Berichtspflichten in einem bisher nicht gekannten Umfang auf die Unternehmen zu. Die CSRD Beispielberichte können daher eine gute Orientierungshilfe sein. Lesen Sie hier, was Sie aus den Beispielberichten lernen können.

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Welche Pflichten bringt die CSRD-Richtlinie?

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) der EU verpflichtet Unternehmen zu einer umfassenderen und standardisierten Berichterstattung über ihre Nachhaltigkeitsleistung. Sie weitet die bisherigen Berichtspflichten der Vorgängerregelung NFRD auf mehr Unternehmen aus und verlangt detaillierte Informationen zu ökologischen, sozialen und Governance-Faktoren (ESG). Ziel ist es, die Transparenz zu erhöhen und Investoren, Verbrauchern und anderen Stakeholdern ein besseres Verständnis der Nachhaltigkeitspraktiken von Unternehmen zu ermöglichen. Die CSRD-Richtlinie tritt ab dem Geschäftsjahr 2024 in Kraft und gilt schrittweise auch für größere Unternehmen und börsennotierte KMU. Große Unternehmen sind ab dem Geschäftsjahr 2025 zur Berichterstattung verpflichtet. Die CSRD basiert auf einer Wesentlichkeitsanalyse. Diese soll Aufschluss darüber geben, welche Nachhaltigkeitsthemen für ein Unternehmen relevant sind, welche Risiken und Chancen damit für das Unternehmen verbunden sind und welchen Einfluss das Unternehmen auf das Thema hat. Die Berichterstattung erfolgt nach dem eigens dafür geschaffenen Standard ESRS.

CSRD Beispielberichte

Der ESRS-Standard orientiert sich zwar an bestehenden freiwilligen Berichtsstandards wie GRI, geht aber über diese hinaus. Daher fehlte es bisher an konkreten Anwendungsbeispielen. Mittlerweile gibt es jedoch erste ambitionierte Unternehmen, die die Nachhaltigkeitsstandards freiwillig anwenden. Aus diesen Ansätzen kann gelernt werden. Allerdings ist zu beachten, dass die analysierten Berichte die Anforderungen der ESRS nicht vollständig erfüllen und einzelne Anforderungen bislang ausgelassen werden. Die verpflichtende Berichterstattung ab 2025 wird daher vermutlich noch etwas ausführlicher ausfallen. Die analysierten Berichte finden Sie hier.

Best Practices aus den Beispielberichten

  • Anzahl wesentlicher Themen
    Im Durchschnitt werden sieben der zehn im ESRS aufgeführten Themen als wesentlich eingestuft. Daher werden nur diese wesentlichen Themen in den Berichten behandelt. Es ist jedoch davon auszugehen, dass freiwillig berichtende Unternehmen ambitioniert sind und wahrscheinlich mehr wesentliche Themen behandeln, als dies verpflichtend der Fall ist. Einige Themen wie „E1 – Klimaschutz“ oder „S1 – Eigene Mitarbeiter“ dürften dabei für fast alle Unternehmen relevant sein.
  • Aufschlüsselung der Impacts, Risks & Opportunities (IROs)
    Die ESRS fordert für jedes wesentliche Thema eine Identifizierung und Bewertung von Risiken und Chancen für das Unternehmen sowie von Einflüssen, die vom Unternehmen ausgehen. Diese IROs sollen gemäß ESRS transparent und leicht erkennbar offengelegt werden. Dies geschieht am besten in Form einer IRO-Übersicht als Liste oder Tabelle zu Beginn jedes Themenkapitels. Die Themen nur ungekennzeichnet im Fließtext zu behandeln, erschwert den Überblick.
  • Verwechslungsgefahr: IROs und Maßnahmen
    In den Beispielberichten werden teilweise Maßnahmen als IRO missverstanden. So ist z.B. eine Maßnahme wie Arbeitssicherheitstraining kein positiver Impact, sondern eher eine Maßnahme zur Abschwächung eines negativen Impacts.
  • Umfang
    Im Durchschnitt haben die Beispielberichte einen Umfang von 88 Seiten. Allerdings gibt es große Unterschiede. Der längste Bericht umfasst ganze 211 Seiten. Als Faustregel kann gelten, dass der Nachhaltigkeitsbericht eine ähnliche Länge wie der übrige Geschäftsbericht hat.
  • Struktur
    Nachhaltigkeitsberichte müssen in die vier Bereiche Allgemeine Informationen, Umweltinformationen, Soziale Informationen und Governance-Informationen gegliedert sein. Darüber hinaus besteht ein großer Spielraum bei der Gliederung, auch wenn die ESRS-Paragraphen eine Orientierung bieten. Aus Gründen der Übersichtlichkeit und Vergleichbarkeit sollten sich die Unternehmen an dieser ESRS-Struktur orientieren. Es sollten jedoch unternehmensindividuelle Anpassungen vorgenommen werden, wo dies sinnvoll erscheint. Die meisten Unternehmen verwenden für die einzelnen Themenkapitel eine „PAT-Struktur“. Diese steht für Policies, Actions und Targets.
  • Visualisierung
    Freiwillige Nachhaltigkeitsberichte zeichneten sich bisher durch eine große Gestaltungsfreiheit aus und ähnelten oft eher einer Marketingbroschüre. Nun findet sich der Bericht aber im Lagebericht des Geschäftsberichts wieder und sollte entsprechend angepasst werden. Nicht aussagekräftige Bilder können weggelassen werden. Punktuell können natürlich weiterhin Bilder, Diagramme oder tabellarische Darstellungen als hilfreiche Visualisierung eingesetzt werden.

Erkenntnisse aus Analyse weiterer CSRD Beispielberichte

In einer weiteren Studie der Universität zu Köln wurden die Berichte von 45 weiteren Unternehmen untersucht. Daraus geht beispielsweise hervor, dass bisher nur etwa die Hälfte der Unternehmen ein vierstufiges Verfahren zur Wesentlichkeitsanalyse anwendet. Dieses Vorgehen wird beispielsweise in einem Implementation Guide der EFRAG (European Financial Reporting Advisory Group) empfohlen. Auch die Darstellung der Ergebnisse einer Wesentlichkeitsanalyse, die dem Nachhaltigkeitsbericht zugrunde liegt, wird analysiert. Diese ist in den ESRS nicht spezifiziert. Die meisten untersuchten Unternehmen haben eine Matrix oder Tabelle verwendet. Um die wesentlichen Themen gleichzeitig übersichtlich und in ausreichender Tiefe darzustellen, eignet sich beispielsweise eine Kombination aus Matrix und Tabelle.

Beispiele optimal nutzen mit CONSUST

Die Erstellung eines umfassenden Nachhaltigkeitsberichts nach CSRD ist mit viel Arbeit verbunden. Die Orientierung an bestehenden Beispielen und Vorlagen kann den Prozess vereinfachen. Zur Einfachen Orientierung haben wir bereits best practices und Beispiele in unsere Software Framescube CSRD / ESRS integriert. Wir von CONSUST beraten Sie gerne bei der Umsetzung der CSRD in Ihrem Unternehmen und begleiten Sie mit unserer Software einfach und effizient durch den Berichtsprozess. Führen Sie eine doppelte Wesentlichkeitsanalyse durch, erfassen Sie Daten aller Gesellschaften, und nutzen Sie unsere KI-gestützte Berichtserstellung für die Erstellung Ihres CSRD-konformen Bericht. Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Gespräch zur Vereinfachung Ihres CSRDD-Prozesses.

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