CSRD Beispielberichte: Von Vorreitern lernen
Bereits für das Geschäftsjahr 2024 müssen große Unternehmen einen Nachhaltigkeitsbericht nach CSRD erstellen. Neben den detaillierten ESRS-Standards, nach denen die Unternehmen berichten müssen, fehlte es jedoch lange Zeit an Beispielen. Einige Vorreiterunternehmen haben jedoch bereits für das Geschäftsjahr 2023 freiwillig einen an den ESRS orientierten Bericht veröffentlicht. Mit der CSRD kommen Berichtspflichten in einem bisher nicht gekannten Umfang auf die Unternehmen zu. Die CSRD Beispielberichte können daher eine gute Orientierungshilfe sein. Lesen Sie hier, was Sie aus den Beispielberichten lernen können.

Welche Pflichten bringt die CSRD-Richtlinie?
Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) der EU verpflichtet Unternehmen zu einer umfassenderen und standardisierten Berichterstattung über ihre Nachhaltigkeitsleistung. Sie weitet die bisherigen Berichtspflichten der Vorgängerregelung NFRD auf mehr Unternehmen aus und verlangt detaillierte Informationen zu ökologischen, sozialen und Governance-Faktoren (ESG). Ziel ist es, die Transparenz zu erhöhen und Investoren, Verbrauchern und anderen Stakeholdern ein besseres Verständnis der Nachhaltigkeitspraktiken von Unternehmen zu ermöglichen. Die CSRD-Richtlinie tritt ab dem Geschäftsjahr 2024 in Kraft und gilt schrittweise auch für größere Unternehmen und börsennotierte KMU. Große Unternehmen sind ab dem Geschäftsjahr 2025 zur Berichterstattung verpflichtet. Die CSRD basiert auf einer Wesentlichkeitsanalyse. Diese soll Aufschluss darüber geben, welche Nachhaltigkeitsthemen für ein Unternehmen relevant sind, welche Risiken und Chancen damit für das Unternehmen verbunden sind und welchen Einfluss das Unternehmen auf das Thema hat. Die Berichterstattung erfolgt nach dem eigens dafür geschaffenen Standard ESRS.
CSRD Beispielberichte
Der ESRS-Standard orientiert sich zwar an bestehenden freiwilligen Berichtsstandards wie GRI, geht aber über diese hinaus. Daher fehlte es bisher an konkreten Anwendungsbeispielen. Mittlerweile gibt es jedoch erste ambitionierte Unternehmen, die die Nachhaltigkeitsstandards freiwillig anwenden. Aus diesen Ansätzen kann gelernt werden. Allerdings ist zu beachten, dass die analysierten Berichte die Anforderungen der ESRS nicht vollständig erfüllen und einzelne Anforderungen bislang ausgelassen werden. Die verpflichtende Berichterstattung ab 2025 wird daher vermutlich noch etwas ausführlicher ausfallen. Die analysierten Berichte finden Sie hier.
Best Practices aus den Beispielberichten
Erkenntnisse aus Analyse weiterer CSRD Beispielberichte
In einer weiteren Studie der Universität zu Köln wurden die Berichte von 45 weiteren Unternehmen untersucht. Daraus geht beispielsweise hervor, dass bisher nur etwa die Hälfte der Unternehmen ein vierstufiges Verfahren zur Wesentlichkeitsanalyse anwendet. Dieses Vorgehen wird beispielsweise in einem Implementation Guide der EFRAG (European Financial Reporting Advisory Group) empfohlen. Auch die Darstellung der Ergebnisse einer Wesentlichkeitsanalyse, die dem Nachhaltigkeitsbericht zugrunde liegt, wird analysiert. Diese ist in den ESRS nicht spezifiziert. Die meisten untersuchten Unternehmen haben eine Matrix oder Tabelle verwendet. Um die wesentlichen Themen gleichzeitig übersichtlich und in ausreichender Tiefe darzustellen, eignet sich beispielsweise eine Kombination aus Matrix und Tabelle.
Beispiele optimal nutzen mit CONSUST
Die Erstellung eines umfassenden Nachhaltigkeitsberichts nach CSRD ist mit viel Arbeit verbunden. Die Orientierung an bestehenden Beispielen und Vorlagen kann den Prozess vereinfachen. Zur Einfachen Orientierung haben wir bereits best practices und Beispiele in unsere Software Framescube CSRD / ESRS integriert. Wir von CONSUST beraten Sie gerne bei der Umsetzung der CSRD in Ihrem Unternehmen und begleiten Sie mit unserer Software einfach und effizient durch den Berichtsprozess. Führen Sie eine doppelte Wesentlichkeitsanalyse durch, erfassen Sie Daten aller Gesellschaften, und nutzen Sie unsere KI-gestützte Berichtserstellung für die Erstellung Ihres CSRD-konformen Bericht. Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Gespräch zur Vereinfachung Ihres CSRDD-Prozesses.