ESRS Nachhaltigkeitsaspekte: Alle Aspekte für die DWA auf einem Blick

Im Zuge der Wesentlichkeitsanalyse sollten Unternehmen die für sie wesentlichen ESRS Nachhaltigkeitsaspekte identifizieren. Die Nachhaltigkeitsaspekte stellen dabei die inhaltlichen Themen dar, für die die Einflüsse, Risiken und Chancen identifiziert werden. In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Nachhaltigkeitsaspekte in der ESRS enthalten sind, wie diese strukturiert sind und wie damit umgegangen werden soll.

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Vollständige Liste der ESRS Nachhaltigkeitsaspekte

In der nachfolgenden Tabelle sind alle ESRS Nachhaltigkeitsaspekte (engl. ESRS Sustainability Matters) nach Themen sortiert dargestellt und bieten dadurch eine strukturierte Übersicht über die Nachhaltigkeitsthemen, die im Zuge der Doppelten Wesentlichkeitsanalyse betrachtet werden müssen.

Themenbezogener ESRS
ThemaSub-ThemaSub-Subthema
ESRS E1KlimawandelAnpassung an den Klimawandel

Klimaschutz

Energie
ESRS E2UmweltverschmutzungLuftverschmutzung

Wasserverschmutzung

Bodenverschmutzung

Verschmutzung von lebenden Organismen und Nahrungsressourcen

Besorgniserregende Stoffe

besonders besorgniserregende Stoffe

Mikroplastik
ESRS E3Wasser-/ und MeeresressourcenWasser

Meeresressourcen
Wasserverbrauch

Wasserentnahme

Ableitung von Wasser

Ableitung von Wasser in die Ozeane

Gewinnung und Nutzung von Meeresressourcen
ESRS E4Biologische Vielfalt und ÖkosystemeDirekte Ursachen des BiodiversitätsverlustsKlimawandel

Landnutzungsänderungen, Süßwasser und Meeresnutzungsänderungen

Direkte Nutzung

Invasive gebietsfremde Arten

Umweltverschmutzung

Sonstige
Auswirkungen auf den Zustand
der Arten
Beispiele:
Populationsgröße von Arten

Globales Ausrottungsrisiko von Arten
Auswirkungen auf den Umfang
und den Zustand von Ökosysteme
Beispiele:
Landdegradation

Wüstenbildung

Bodenversiegelung
Auswirkungen und Abhängigkeiten von Ökosystemdienstleistungen
ESRS E5KreislaufwirtschaftRessourcenzuflüsse, einschließlich Ressourcennutzung

Ressourcenabflüsse im Zusammenhang mit Produkten und
Dienstleistungen

Abfälle
ESRS S1 Arbeitskräfte des UnternehmensArbeitsbedingungenSichere Beschäftigung

Arbeitszeit

Angemessene Entlohnung

Sozialer Dialog

Vereinigungsfreiheit, Existenz von Betriebsräten und Rechte der Arbeitnehmer auf Information, Anhörung und Mitbestimmung

Tarifverhandlungen, einschließlich der Quote der durch Tarifverträge abgedeckten Arbeitskräften

Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben

Gesundheitsschutz und Sicherheit
Gleichbehandlung und Chancengleichheit für alleGleichstellung der Geschlechter und
gleicher Lohn für gleiche Arbeit

Weiterbildung und Kompetenzentwicklung

Beschäftigung und Inklusion von Menschen mit Behinderungen

Maßnahmen gegen Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz

Vielfalt
Sonstige arbeitsbezogene RechteKinderarbeit

Zwangsarbeit

Angemessene Unterbringung

Datenschutz
ESRS S2Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette– ArbeitsbedingungenSichere Beschäftigung

Arbeitszeit

Angemessene Entlohnung

Sozialer Dialog

Vereinigungsfreiheit, einschließlich der Existenz von Betriebsräten

Tarifverhandlungen

Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben

Gesundheitsschutz und Sicherheit
Gleichbehandlung und Chancengleichheit für alleGleichstellung der Geschlechter und
gleicher Lohn für gleiche Arbeit

Weiterbildung und Kompetenzentwicklung

Beschäftigung und Inklusion von Menschen mit Behinderungen

Maßnahmen gegen Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz

Vielfalt
Sonstige arbeitsbezogene RechteKinderarbeit

Zwangsarbeit

Angemessene Unterbringung

Wasser und Sanitäreinrichtungen

Datenschutz
ESRS S3Betroffene GemeinschaftenWirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte von GemeinschaftenAngemessene Unterbringung

Angemessene Ernährung

Wasser- und Sanitäreinrichtungen

Bodenbezogene Auswirkungen

Sicherheitsbezogene Auswirkungen
Bürgerrechte und politische Rechte von GemeinschaftenMeinungsfreiheit

Versammlungsfreiheit

Auswirkungen auf Menschenrechtsverteidiger
Rechte indigener VölkerFreiwillige und in Kenntnis der Sachlage erteilte vorherige Zustimmung

Selbstbestimmung

Kulturelle Rechte
ESRS S4Verbraucher und End-nutzerInformationsbezogene Auswirkungen für Verbraucher und/
oder Endnutzer
Datenschutz

Meinungsfreiheit

Zugang zu (hochwertigen) Informationen
Persönliche Sicherheit von Verbrauchern und/oderGesundheitsschutz und Sicherheit

Persönliche Sicherheit

Kinderschutz
Soziale Inklusion von Verbrauchern und/oder EndnutNichtdiskriminierung

Zugang zu Produkten und Dienstleistungen

Verantwortliche Vermarktungspraktiken
ESRS G1UnternehmensführungUnternehmenskultur

Schutz von Hinweisgebern
(Whistleblowers)

Tierschutz

Politisches Engagement und Lobbytätigkeiten

Management der Beziehungen zu
Lieferanten, einschließlich Zahlungspraktiken
Korruption und BestechungVermeidung und Aufdeckung einschließlich Schulung

Vorkommnisse

Umgang mit wesentlichen ESRS Nachhaltigkeitsaspekten

Der folgende Auszug aus dem ESRS 1 Application Requirement (AR) 16 zeigt, wie mit den im Rahmen der doppelten Wesentlichkeitsanalyse als wesentlich identifizierten Nachhaltigkeitsaspekten umgegangen werden soll:
„Wird ein bestimmter Nachhaltigkeitsaspekt aus dieser Liste im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse des Unternehmens als wesentlich
bewertet, so hat das Unternehmen gemäß den entsprechenden Angabepflichten des jeweiligen themenbezogenen ESRS Bericht zu erstatten. Die Verwendung dieser Liste ersetzt nicht das Verfahren zur Ermittlung der wesentlichen Aspekte. Bei der Liste handelt es sich um ein Instrument zur Unterstützung der Wesentlichkeitsanalyse des Unternehmens. Das Unternehmen muss bei der Ermittlung der wesentlichen Aspekte auch seine eigenen konkreten Umstände berücksichtigen. Falls erforderlich, erstellt das Unternehmen außerdem unternehmensspezifische Angaben zu wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen, die nicht unter ESRS fallen.“ (Ausschnitt aus AR16, S.24, Berichtigung der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2772 der Kommission vom 31. Juli 2023)

Kurz gesagt: Ein Unternehmen muss über Nachhaltigkeitsthemen berichten, die zuvor in der Wesentlichkeitsanalyse als „wesentlich“ (relevant/wichtig) identifiziert wurden. Unsere FramesCube Software bietet dafür z.B. ein integriertes Mapping der Nachhaltigkeitsaspekte zu den ESRS Datenpunkten.

Die doppelte Wesentlichkeit als neuer Standard im ESRS

Die „doppelte Wesentlichkeit“ ist ein zentrales Konzept in der ESRS-Berichterstattung und unterscheidet sich von der „einfachen Wesentlichkeit“ durch ihren erweiterten Fokus. Während die einfache Wesentlichkeit sich darauf konzentriert, wie Nachhaltigkeitsthemen das Unternehmen finanziell beeinflussen (finanzielle Wesentlichkeit), betrachtet die doppelte Wesentlichkeit zusätzlich, wie das Unternehmen selbst wesentliche Auswirkungen auf Umwelt, Gesellschaft und Governance-Aspekte hat (Auswirkungswesentlichkeit). Diese ganzheitliche Perspektive stellt sicher, dass sowohl finanzielle Risiken als auch gesellschaftliche und ökologische Auswirkungen gleichermaßen berücksichtigt werden. Weitere Informationen zur doppelten Wesentlichkeit erhalten sie hier. Die doppelte Wesentlichkeitsanalyse dient also dazu die wesentlichen ESRS Nachhaltigkeitsaspekte und damit Datenpunkte systematisch zu identifizieren.

Doppelte Wesentlichkeitsanalyse mit CONSUST meistern

Die doppelte Wesentlichkeitsanalyse ist ein unverzichtbares Instrument, um sicherzustellen, dass Unternehmen ihre Nachhaltigkeitsberichterstattung auf die wirklich relevanten ESRS Nachhaltigkeitsaspekte fokussieren. Sie ermöglicht es, Risiken und Chancen frühzeitig zu erkennen, gesetzliche Vorgaben zu erfüllen und eine zielgerichtete Kommunikation mit Stakeholdern zu fördern. Sie benötigen Unterstützung bei der Vorbereitung und Durchführung Ihrer Wesentlichkeitsanalyse? Dann kontaktieren Sie uns, um ein unverbindliches Gespräch zu vereinbaren.

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