ESRS Nachhaltigkeitsaspekte: Alle Aspekte für die DWA auf einem Blick
Im Zuge der Wesentlichkeitsanalyse sollten Unternehmen die für sie wesentlichen ESRS Nachhaltigkeitsaspekte identifizieren. Die Nachhaltigkeitsaspekte stellen dabei die inhaltlichen Themen dar, für die die Einflüsse, Risiken und Chancen identifiziert werden. In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Nachhaltigkeitsaspekte in der ESRS enthalten sind, wie diese strukturiert sind und wie damit umgegangen werden soll.
Vollständige Liste der ESRS Nachhaltigkeitsaspekte
In der nachfolgenden Tabelle sind alle ESRS Nachhaltigkeitsaspekte (engl. ESRS Sustainability Matters) nach Themen sortiert dargestellt und bieten dadurch eine strukturierte Übersicht über die Nachhaltigkeitsthemen, die im Zuge der Doppelten Wesentlichkeitsanalyse betrachtet werden müssen.
Themenbezogener ESRS | |||
Thema | Sub-Thema | Sub-Subthema | |
ESRS E1 | Klimawandel | Anpassung an den Klimawandel Klimaschutz Energie | |
ESRS E2 | Umweltverschmutzung | Luftverschmutzung Wasserverschmutzung Bodenverschmutzung Verschmutzung von lebenden Organismen und Nahrungsressourcen Besorgniserregende Stoffe besonders besorgniserregende Stoffe Mikroplastik | |
ESRS E3 | Wasser-/ und Meeresressourcen | Wasser Meeresressourcen | Wasserverbrauch Wasserentnahme Ableitung von Wasser Ableitung von Wasser in die Ozeane Gewinnung und Nutzung von Meeresressourcen |
ESRS E4 | Biologische Vielfalt und Ökosysteme | Direkte Ursachen des Biodiversitätsverlusts | Klimawandel Landnutzungsänderungen, Süßwasser und Meeresnutzungsänderungen Direkte Nutzung Invasive gebietsfremde Arten Umweltverschmutzung Sonstige |
Auswirkungen auf den Zustand der Arten | Beispiele: Populationsgröße von Arten Globales Ausrottungsrisiko von Arten | ||
Auswirkungen auf den Umfang und den Zustand von Ökosysteme | Beispiele: Landdegradation Wüstenbildung Bodenversiegelung | ||
Auswirkungen und Abhängigkeiten von Ökosystemdienstleistungen | |||
ESRS E5 | Kreislaufwirtschaft | Ressourcenzuflüsse, einschließlich Ressourcennutzung Ressourcenabflüsse im Zusammenhang mit Produkten und Dienstleistungen Abfälle | |
ESRS S1 | Arbeitskräfte des Unternehmens | Arbeitsbedingungen | Sichere Beschäftigung Arbeitszeit Angemessene Entlohnung Sozialer Dialog Vereinigungsfreiheit, Existenz von Betriebsräten und Rechte der Arbeitnehmer auf Information, Anhörung und Mitbestimmung Tarifverhandlungen, einschließlich der Quote der durch Tarifverträge abgedeckten Arbeitskräften Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben Gesundheitsschutz und Sicherheit |
Gleichbehandlung und Chancengleichheit für alle | Gleichstellung der Geschlechter und gleicher Lohn für gleiche Arbeit Weiterbildung und Kompetenzentwicklung Beschäftigung und Inklusion von Menschen mit Behinderungen Maßnahmen gegen Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz Vielfalt | ||
Sonstige arbeitsbezogene Rechte | Kinderarbeit Zwangsarbeit Angemessene Unterbringung Datenschutz | ||
ESRS S2 | Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette | – Arbeitsbedingungen | Sichere Beschäftigung Arbeitszeit Angemessene Entlohnung Sozialer Dialog Vereinigungsfreiheit, einschließlich der Existenz von Betriebsräten Tarifverhandlungen Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben Gesundheitsschutz und Sicherheit |
Gleichbehandlung und Chancengleichheit für alle | Gleichstellung der Geschlechter und gleicher Lohn für gleiche Arbeit Weiterbildung und Kompetenzentwicklung Beschäftigung und Inklusion von Menschen mit Behinderungen Maßnahmen gegen Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz Vielfalt | ||
Sonstige arbeitsbezogene Rechte | Kinderarbeit Zwangsarbeit Angemessene Unterbringung Wasser und Sanitäreinrichtungen Datenschutz | ||
ESRS S3 | Betroffene Gemeinschaften | Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte von Gemeinschaften | Angemessene Unterbringung Angemessene Ernährung Wasser- und Sanitäreinrichtungen Bodenbezogene Auswirkungen Sicherheitsbezogene Auswirkungen |
Bürgerrechte und politische Rechte von Gemeinschaften | Meinungsfreiheit Versammlungsfreiheit Auswirkungen auf Menschenrechtsverteidiger | ||
Rechte indigener Völker | Freiwillige und in Kenntnis der Sachlage erteilte vorherige Zustimmung Selbstbestimmung Kulturelle Rechte | ||
ESRS S4 | Verbraucher und End-nutzer | Informationsbezogene Auswirkungen für Verbraucher und/ oder Endnutzer | Datenschutz Meinungsfreiheit Zugang zu (hochwertigen) Informationen |
Persönliche Sicherheit von Verbrauchern und/oder | Gesundheitsschutz und Sicherheit Persönliche Sicherheit Kinderschutz | ||
Soziale Inklusion von Verbrauchern und/oder Endnut | Nichtdiskriminierung Zugang zu Produkten und Dienstleistungen Verantwortliche Vermarktungspraktiken | ||
ESRS G1 | Unternehmensführung | Unternehmenskultur Schutz von Hinweisgebern (Whistleblowers) Tierschutz Politisches Engagement und Lobbytätigkeiten Management der Beziehungen zu Lieferanten, einschließlich Zahlungspraktiken | |
Korruption und Bestechung | Vermeidung und Aufdeckung einschließlich Schulung Vorkommnisse |
Umgang mit wesentlichen ESRS Nachhaltigkeitsaspekten
Der folgende Auszug aus dem ESRS 1 Application Requirement (AR) 16 zeigt, wie mit den im Rahmen der doppelten Wesentlichkeitsanalyse als wesentlich identifizierten Nachhaltigkeitsaspekten umgegangen werden soll:
„Wird ein bestimmter Nachhaltigkeitsaspekt aus dieser Liste im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse des Unternehmens als wesentlich
bewertet, so hat das Unternehmen gemäß den entsprechenden Angabepflichten des jeweiligen themenbezogenen ESRS Bericht zu erstatten. Die Verwendung dieser Liste ersetzt nicht das Verfahren zur Ermittlung der wesentlichen Aspekte. Bei der Liste handelt es sich um ein Instrument zur Unterstützung der Wesentlichkeitsanalyse des Unternehmens. Das Unternehmen muss bei der Ermittlung der wesentlichen Aspekte auch seine eigenen konkreten Umstände berücksichtigen. Falls erforderlich, erstellt das Unternehmen außerdem unternehmensspezifische Angaben zu wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen, die nicht unter ESRS fallen.“ (Ausschnitt aus AR16, S.24, Berichtigung der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2772 der Kommission vom 31. Juli 2023)
Kurz gesagt: Ein Unternehmen muss über Nachhaltigkeitsthemen berichten, die zuvor in der Wesentlichkeitsanalyse als „wesentlich“ (relevant/wichtig) identifiziert wurden. Unsere FramesCube Software bietet dafür z.B. ein integriertes Mapping der Nachhaltigkeitsaspekte zu den ESRS Datenpunkten.
Die doppelte Wesentlichkeit als neuer Standard im ESRS
Die „doppelte Wesentlichkeit“ ist ein zentrales Konzept in der ESRS-Berichterstattung und unterscheidet sich von der „einfachen Wesentlichkeit“ durch ihren erweiterten Fokus. Während die einfache Wesentlichkeit sich darauf konzentriert, wie Nachhaltigkeitsthemen das Unternehmen finanziell beeinflussen (finanzielle Wesentlichkeit), betrachtet die doppelte Wesentlichkeit zusätzlich, wie das Unternehmen selbst wesentliche Auswirkungen auf Umwelt, Gesellschaft und Governance-Aspekte hat (Auswirkungswesentlichkeit). Diese ganzheitliche Perspektive stellt sicher, dass sowohl finanzielle Risiken als auch gesellschaftliche und ökologische Auswirkungen gleichermaßen berücksichtigt werden. Weitere Informationen zur doppelten Wesentlichkeit erhalten sie hier. Die doppelte Wesentlichkeitsanalyse dient also dazu die wesentlichen ESRS Nachhaltigkeitsaspekte und damit Datenpunkte systematisch zu identifizieren.
Doppelte Wesentlichkeitsanalyse mit CONSUST meistern
Die doppelte Wesentlichkeitsanalyse ist ein unverzichtbares Instrument, um sicherzustellen, dass Unternehmen ihre Nachhaltigkeitsberichterstattung auf die wirklich relevanten ESRS Nachhaltigkeitsaspekte fokussieren. Sie ermöglicht es, Risiken und Chancen frühzeitig zu erkennen, gesetzliche Vorgaben zu erfüllen und eine zielgerichtete Kommunikation mit Stakeholdern zu fördern. Sie benötigen Unterstützung bei der Vorbereitung und Durchführung Ihrer Wesentlichkeitsanalyse? Dann kontaktieren Sie uns, um ein unverbindliches Gespräch zu vereinbaren.