EU-Parlament stimmt für EUDR Abschwächung

Das Europäische Parlament hat nun für eine Verschiebung um ein Jahr und weitere EUDR Abschwächungen gestimmt. Die EUDR-Verordnung verpflichtet europäische Unternehmen sicherzustellen, dass bestimmte Produkte, die auf den europäischen Markt gelangen, nicht zur Entwaldung beigetragen haben. Damit soll der fortschreitenden Waldschädigung und Entwaldung Einhalt geboten werden, was letztlich dem Klimaschutz und der Biodiversität zugute kommt. Rund 20.000 deutsche Unternehmen können von der EUDR-Verordnung direkt betroffen sein. Eigentlich sollte die EUDR bereits Ende 2024 in Kraft treten. Wie es mit der Verordnung weitergeht, erfahren Sie in diesem Beitrag.

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Was ist die EUDR?

Weltweit ist in den letzten 30 Jahren eine Waldfläche verloren gegangen, die größer ist als die Fläche der Europäischen Union. Gleichzeitig ist die EU einer der größten Importeure von Produkten wie Soja, Rohkaffee oder Rohkakao, die alle mit Entwaldung in Verbindung stehen. Als ersten Schritt hat die EU daher bereits 2013 die EU-Holzhandelsverordnung EUTR verabschiedet (in Deutschland umgesetzt durch das Holzhandels-Sicherungsgesetz HolzSiG). Diese wird nun im Rahmen des Green Deals weiter verschärft. Dazu gehören strenge Anforderungen an die Rückverfolgbarkeit und Sorgfaltspflicht der Unternehmen, die die gesamte Lieferkette betreffen und Verstöße mit Sanktionen ahnden. Dabei spielt es keine Rolle, ob der betroffene Wald außerhalb der EU, z.B. in Brasilien, oder innerhalb der EU, z.B. in Braunschweig, liegt.

Im Gegensatz zu anderen Sorgfaltsgesetzen, wie dem LKSG, welches sich auf das Unternehmen bezieht und Handlungspflichten beinhaltet, rückt die EUDR Verordnung Produkte in den Mittelpunkt und kontrolliert bereits erfolgte Handlungen statt Ziele. Eigentlich soll die EUDR bereits ab dem 30.12.2024 für große und mittlere Unternehmen gelten und dann ab dem 30.06.2025 auf alle KMU ausgeweitet werden. Weitere Informationen zur EUDR finden Sie in unserem Blogbeitrag.

Verschiebung bereits Anfang Oktober angekündigt

Nachdem sich unter anderem Wirtschaftsverbände gegen die Verordnung ausgesprochen hatten, da eine praktische Umsetzung schwierig sei, kündigte die EU-Kommission am 02. Oktober eine Verschiebung um ein Jahr an. Der Rat der Europäischen Union hatte dem Vorschlag bereits zugestimmt. Es fehlte nur noch die Zustimmung des EU-Parlaments.

EUDR Abschwächung im EU-Parlament abgestimmt

In der Sitzung des EU-Parlaments am Donnerstag, 14. November, sollte die Verschiebung beschlossen werden. Neben dem Vorschlag der EU-Kommission, die Entwaldungsverordnung um ein Jahr zu verschieben, hatte die EVP-Fraktion wenige Tage vor der Plenarsitzung noch weitere Änderungsanträge eingebracht, von denen einige jedoch kurz vor der Sitzung wieder zurückgezogen wurden. Ein markanter Änderungsantrag ist die Einführung einer „Null-Risiko“-Kategorie für bestimmte Länder. Damit soll die EU-Kommission festlegen können, dass betroffene Unternehmen für bestimmte Regionen die geforderte Risikobewertung nicht durchführen müssen. Sowohl die Vertagung als auch der Änderungsantrag wurden mit den Stimmen der EVP und weiteren Fraktionen angenommen. Die Entscheidung ist umstritten. Wirtschaftsverbände begrüßen den Schritt, weil er Bürokratie einspare. Umweltverbände zeigen sich jedoch entsetzt und sehen den eigentlichen Zweck des Gesetzes durch Schlupflöcher und Verwirrung untergraben.

Wie es nach der EUDR Abschwächung weitergeht

Die Entwaldungsverordnung selbst ist bereits in Kraft getreten. Bevor jedoch die EUDR-Abschwächung in geltendes Recht umgesetzt werden können, müssen noch weitere Verhandlungen zwischen den Parlamentsausschüssen, dem Rat der Mitgliedstaaten und der Kommission geführt werden. Eine Einigung wird bis Ende des Jahres erwartet. Sollten die Änderungen wie abgestimmt umgesetzt werden, müssen große Marktteilnehmer und Händler die Verpflichtungen ab dem 30.12.2025 erfüllen. Kleinst- und Kleinunternehmen erhalten ein Jahr mehr Zeit. Als betroffenes Unternehmen sollten Sie die verlängerte Vorbereitungszeit jetzt optimal nutzen, um sich einen Überblick über Ihre Lieferkette zu verschaffen. Die EUDR ist nur ein Teil der im Rahmen des Green New Deal verabschiedeten Sorgfalts- und Berichtspflichten. Auch z.B. CSRD oder CSDDD bringen weitreichende Anforderungen mit sich. Es zeigt sich also, dass eine risikoarme und transparente Lieferkette immer relevanter wird. Wir von CONSUST beraten Sie gerne dabei, diese Gesetze umzusetzen. Kontaktieren Sie uns, um ein unverbindliches Gespräch zu vereinbaren.

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