EU kündigt EUDR Verschiebung an

Die EUDR-Verordnung verpflichtet europäische Unternehmen sicherzustellen, dass bestimmte Produkte, die auf den europäischen Markt gelangen, nicht zur Entwaldung beigetragen haben. Damit soll der fortschreitenden Waldschädigung und Entwaldung Einhalt geboten werden, was letztlich dem Klimaschutz und der Biodiversität zugute kommt. Rund 20.000 deutsche Unternehmen können von der EUDR-Verordnung direkt betroffen sein. Eigentlich sollte die EUDR bereits Ende 2024 in Kraft treten. Nun hat die EU-Kommission jedoch eine Verschiebung um ein Jahr angekündigt. Erfahren Sie mehr über die Hintergründe dieser Ankündigung in diesem Artikel.

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Was ist die EUDR?

Weltweit ist in den letzten 30 Jahren eine Waldfläche verloren gegangen, die größer ist als die Fläche der Europäischen Union. Gleichzeitig ist die EU einer der größten Importeure von Produkten wie Soja, Rohkaffee oder Rohkakao, die alle mit Entwaldung in Verbindung stehen. Als ersten Schritt hat die EU daher bereits 2013 die EU-Holzhandelsverordnung EUTR verabschiedet (in Deutschland umgesetzt durch das Holzhandels-Sicherungsgesetz HolzSiG). Diese wird nun im Rahmen des Green Deals weiter verschärft. Dazu gehören strenge Anforderungen an die Rückverfolgbarkeit und Sorgfaltspflicht der Unternehmen, die die gesamte Lieferkette betreffen und Verstöße mit Sanktionen ahnden. Dabei spielt es keine Rolle, ob der betroffene Wald außerhalb der EU, z.B. in Brasilien, oder innerhalb der EU, z.B. in Braunschweig, liegt.

Im Gegensatz zu anderen Sorgfaltsgesetzen, wie dem LKSG, welches sich auf das Unternehmen bezieht und Handlungspflichten beinhaltet, rückt die EUDR Verordnung Produkte in den Mittelpunkt und kontrolliert bereits erfolgte Handlungen statt Ziele. Eigentlich soll die EUDR bereits ab dem 30.12.2024 für große und mittlere Unternehmen gelten und dann ab dem 30.06.2025 auf alle KMU ausgeweitet werden. Weitere Informationen zur EUDR finden Sie in unserem Blogbeitrag.

Wiederstand aus der Industrie

Wirtschaftsverbände wie der BVDM haben sich vehement für eine Verschiebung der EUDR eingesetzt. Auch von anderen Partnern der EU wird kritisiert, dass die praktische Umsetzung der Verordnung schwierig sei. Die parzellenscharfe Erfassung der Entwaldung auf Waldflächen weltweit entlang der gesamten Lieferkette sei zu anspruchsvoll. Die EU-Plattform, auf die die Daten hochgeladen werden sollen, wird frühestens im November 2024 freigeschaltet. Das macht die Vorbereitung schwierig. Unter anderem deshalb hatte sich das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) für eine EUDR Verschiebung eingesetzt.

EUDR Verschiebung angekündigt

Am 02. Oktober hat die EU-Kommission nun eine Verschiebung der EUDR um ein Jahr angekündigt. Demnach soll die Verordnung ab dem 30.12.2025 für die ersten Unternehmen gelten und dann zum 30.06.2026 ausgeweitet werden. Zu diesem Zweck ist eine Änderung des Artikels 38 der Verordnung erforderlich. Der Vorschlag beinhaltet auch neue Leitlinien, die Anfang Oktober vorgestellt wurden und bei der Umsetzung helfen sollen. Der Rat der Europäischen Union hat dem Vorschlag bereits zugestimmt. Die Branchenverbände und das BMEL begrüßen die Entscheidung und fordern weiterhin eine reibungslosere Umsetzung der EU-Verordnung.

Wie es jetzt weitergeht

Bevor die EUDR Verschiebung in Kraft treten kann, muss sie noch vom Europäischen Parlament verabschiedet werden. Dies wird voraussichtlich frühestens im November 2024 geschehen. Eine Zustimmung gilt als wahrscheinlich. Als betroffenes Unternehmen sollten Sie die verlängerte Vorbereitungszeit jetzt optimal nutzen, um sich einen Überblick über Ihre Lieferkette zu verschaffen. Die EUDR ist nur ein Teil der im Rahmen des Green New Deal verabschiedeten Sorgfalts- und Berichtspflichten. Auch z.B. CSRD oder CSDDD bringen weitreichende Anforderungen mit sich. Es zeigt sich also, dass eine risikoarme und transparente Lieferkette immer relevanter wird. Wir von CONSUST beraten Sie gerne dabei, diese Gesetze umzusetzen. Kontaktieren Sie uns, um ein unverbindliches Gespräch zu vereinbaren.

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