LkSG-Update: Robert Habeck kündigt Kurswechsel an
Seit dem 01. Januar 2023 ist das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft. Unternehmen müssen nun weltweit Verantwortung übernehmen – nicht nur für ihr eigenes Handeln, sondern auch für das ihrer Zulieferer. Doch Wirtschaftsminister Robert Habeck meldet sich nun mit einem LkSG-Update zur Wort und stellt das bisherige Vorgehen infrage. Er spricht von einem radikalen Kurswechsel. Was das für Sie bedeutet, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Was ist das LkSG?
Das LkSG soll erstmals die unternehmerische Verantwortung für die Einhaltung von Menschenrechten in den Lieferketten regulieren. Es verpflichtet deutsche Unternehmen, international anerkannte Menschenrechte, wie das Recht auf körperliche Unversehrtheit, auch im Ausland entlang der gesamten Lieferkette zu achten. Dabei werden nicht nur die eigenen Verstöße berücksichtigt, sondern auch die von Tochterunternehmen, Zulieferern oder anderen wichtigen Geschäftspartnern. Ähnlich wie andere berichtspflichtige Gesetze, wie z.B. CSRD wurde das LkSG stufenweise eingeführt. Nachdem zunächst nur deutsche Unternehmen mit mehr als 3000 Beschäftigten betroffen waren, sind ab dem 01. Januar 2024 auch Unternehmen mit mehr als 1000 Beschäftigten direkt betroffen. Auch kleinere Unternehmen können als Zulieferer indirekt betroffen sein, wenn sie von direkt betroffenen Unternehmen zur Einhaltung der Sorgfaltspflichten gedrängt werden. Direkt betroffene Unternehmen müssen spätestens vier Monate nach Ende des Geschäftsjahres einen Bericht übermitteln. Bei Nichteinhaltung drohen Bußgelder von bis zu 2 % des weltweiten Jahresumsatzes. Nun meldet sich Wirtschaftsminister Robert Habeck jedoch mit einem LkSG-Update.
Neues LkSG-Update von Robert Habeck: Beim LkSG „völlig falsch abgebogen“
Nachdem das Gesetz bereits 2023 in Kraft trat und der Geltungsbereich 2024 ausgeweitet wurde, gibt es nun immer wieder Kritik am LkSG. Zuletzt meldete sich Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) zu Wort. Auf einem Unternehmertag des Außenhandelsverbandes BGA am 02. Oktober kritisierte er das Gesetz und sieht die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen gefährdet. Dabei wolle er sich nicht auf kleine Nachbesserungen beschränken. Vielmehr sehe er den Weg darin, „die Kettensäge anzuwerfen und das ganze Ding wegzubolzen“. Ein fundamentales Umdenken sei notwendig. Seine Kritik bezieht sich dabei nicht nur auf das LkSG. Auch bei anderen Regularien, wie der Nachhaltigkeitsberichtserstattung oder der Entwaldungsrichtlinie sei man „völlig falsch abgebogen“. Diese Bürokratie gefährde die Wettbewerbsfähigkeit. Stattdessen plädierte Habeck dafür, wieder mehr auf die Eigenverantwortung der Unternehmen zu setzen.
Kurswechsel der Ampelregierung bei LkSG Berichtspflichten?
Habeck hatte sich bereits in der Vergangenheit kritisch zum LkSG geäußert. So brachte er im Juni eine zweijährige Aussetzung des Gesetzes ins Spiel. Die FDP kritisiert das Gesetz schon länger und warnt vor Wettbewerbsnachteilen. Aufgrund dieser Bedenken wurde das Gesetz bereits 2021 unter der Vorgänger-Regierung nur in abgeschwächter Form verabschiedet. Vor dem Hintergrund der stagnierenden Wirtschaftslage werden jedoch erneut Stimmen laut, die das Gesetz als zusätzliche Belastung für Unternehmen kritisieren. Die im Juli veröffentlichte Wachstumsinitiative der Bundesregierung deutet bereits an, dass Sorgfalts- und Berichtspflichten so bürokratiearm wie möglich umgesetzt werden sollen. Das LkSG solle nicht über die Anforderungen der EU Gesetzgebung CSDDD hinausgehen. Das aktuelle Statement von Habeck ist dabei jedoch die bisher radikalste aus Regierungsreihen. Damit zeichnet sich ein Kurswechsel innerhalb der Ampelregierung ab. Habeck bringt dabei eine Abkehr von Berichtspflichten hin zu klaren Regeln mit definierten Sanktionen bei Nichteinhaltung ins Spiel.
Was bedeutet das LkSG-Update für Unternehmen?
Das Statement des Wirtschaftsministers schafft neue Unsicherheiten. Die Hinterfragung der geltenden Gesetzgebung fällt zu Lasten der Planbarkeit der Unternehmen. Spätestens 2026 wird eine Lieferkettenkontrolle unabhängig von den Plänen der Ampel wieder akut. Dann nämlich muss die europäische Gesetzgebung, die CSDDD Verordnung zu Achtung der Menschenrechte entlang der Lieferketten, in deutsches Recht überführt sein. In Deutschland soll das durch das LkSG geschehen. Auch anderen EU Verordnungen, wie die CSRD, betonen die Wichtigkeit von Berichtspflichten seitens der EU. Eine komplette Kehrtwende weg von Berichtspflichten ist hier unwahrscheinlich.
Früher oder später werden deutsche Unternehmen also mit der Umsetzung einer Lieferkettenkontrolle konfrontiert werden. Dabei kann Transparenz in der Lieferkette gleichzeitig entscheidende Vorteile für Ihr Unternehmen bringen, von der Risikominimierung bis hin zu Wettbewerbsvorteilen durch eine faire Beschaffung. Mit CONSUST managen Sie Risiken in der Lieferkette proaktiv gemäß LkSG. Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Beratungsgespräch.
Wir informieren Sie außerdem über weitere Entwicklungen in der Debatte rund um das LkSG in unserem Blog.